Beweissicherung im Smart Home Beweissicherung: Alexa und Siri sollen auch der Polizei helfen dürfen

Berlin/Düsseldorf · Die Innenminister überlegen, wie sie die Daten digitaler Sprachassistenten bei der Verbrechensaufklärung nutzen können. Grüne und FDP sind alarmiert.

Der Lautsprecher Amazon Echo mit der Sprachassistentin Alexa soll auch bei der Strafverfolgung helfen.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen bei ihrer anstehenden Konferenz in Kiel über einen möglichen Zugriff auf Daten digitaler Sprachassistenten und „smarter“ Haushaltsgeräte in der Strafverfolgung beraten. „Aus unserer Sicht ist es für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin.

Der Sprecher betonte, die Beratungen bei der Innenministerkonferenz, die am nächsten Mittwoch beginnt, seien erst der „Einstieg in die Diskussion“. Zur Aufklärung welcher Verbrechen die Auswertung solcher Geräte angestrebt werden könnte, ließ er offen. Die Polizei darf an Daten von Smart-Home-Geräten und Sprachassistenten bisher aus Datenschutzgründen nicht ran. Auch technisch wäre ein Zugriff schwierig. Denn oft liegt der Schlüssel zu den Daten nicht beim Anbieter des Geräts, sondern beim Nutzer.

Selbst der Hightech-Kühlschrank hinterlässt Spuren

Worum geht es konkret? Wer mit dem Internet verbundene Sprachassistenten verwendet, hinterlässt genauso digitale Spuren wie die Nutzer von „smarten“ Fernsehern, Hightech-Kühlschränken oder modernen Alarmanlagen. Diese Spuren sind für Ermittler potenziell interessant. Grüne und FDP sind alarmiert. „Dieser ausufernde Schnüffelstaat gängelt damit nur die Bürgerrechte von Millionen unschuldiger Bürger“, warnte der FDP-Bundestagsabgeordnete Benjamin Strasser. Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz sagte, statt „millionenfacher Wanzen in unseren Wohnungen“ brauche Deutschland sichere vernetzte Geräte und rechtliche Vorgaben.

Die Innenminister tagen vom 12. bis 14. Juni in Kiel. Ihnen liegt nach den Vorbesprechungen ein Beschlussvorschlag vor, in dem es heißt, dass „die Spurensicherung in der digitalen Welt eine immer größere Bedeutung einnimmt und die Strafverfolgungsbehörden daher in der Lage sein müssen, digitale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszuwerten“. Deshalb solle ein Arbeitskreis bis zur Herbstsitzung der Innenminister Anfang Dezember Handlungsempfehlungen vorlegen.

Allerdings sagte ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Innenministeriums, der Smart-Home-Vorstoß stamme nicht von Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Der Antrag habe vielmehr eine bessere und koordiniertere Zusammenarbeit der von mehreren Ländern eingerichteten Kompetenzzentren für Digitale Spuren zum Ziel. Eine Ausweitung polizeilicher Kompetenzen sehe dieser Antrag Schleswig-Holsteins aber nicht vor. Das betont auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) auf Anfrage dieser Zeitung: Es gehe „nicht um mehr rechtliche Befugnisse, sondern um mehr technische Möglichkeiten“. Er trage den Antrag daher mit: „Die Polizei darf sich von den Ganoven im Digitalzeitalter schlicht nicht abhängen lassen.“