Meinung Ob die Polizei nun Alexa umkrempelt oder die Unterwäsche
Meinung · Der Vorstoß der Innenminister, die Daten smarter Haushaltsgeräte und Sprachassistenten künftig für die Strafverfolgung nutzbar zu machen, ist logisch. Die Beweissicherung darf nicht vor dem Smart Home oder anderen digitalen „Zeugen“ Halt machen.
Der Vorstoß der Innenminister, die Daten smarter Haushaltsgeräte und Sprachassistenten künftig für die Strafverfolgung nutzbar zu machen, ist logisch und zwingend in einer immer stärker digitalisierten Welt. Das Geschrei der Datenschutzschützer über den angeblich ausufernden Überwachungsstaat geht komplett am Thema vorbei.
Schon deshalb, weil der Staat hier gar nicht überwachen, sondern im Nachhinein Beweise sichern will. Und dazu greift er notwendigerweise ständig in die Privatsphäre von Verdächtigen ein. Warum sollten Polizisten deren Unterwäscheschublade durchwühlen können, nicht aber den Speicher eines Sprachassistenten? An diesem Punkt fordern die Skeptiker immer wieder, die Staatsgewalt solle in der Steinzeit stehen bleiben. Das zeigte sich bei der Polizeigesetz-Diskussion um den möglichen Einsatz von Staatstrojanern, mit denen Messengerdienste verfolgt werden können. Mal im Ernst: Wer sich zu Straftaten oder Anschlägen noch per SMS verabredet, wenn er doch wissen müsste, dass er auf Whatsapp jedem Polizeizugriff entzogen ist, gehörte doch schon wegen Dummheit bestraft.
Ähnlich steht es übrigens um Menschen, die von Sorge getrieben sind, gläserner Bürger zu werden, und sich dann eine Alexa ins Schlafzimmer stellen. Erst jüngst berichtete der Finanzdienstleister Bloomberg, dass sich Amazon-Mitarbeiter Aufnahmen der Sprachassistentin anhörten, um die Spracherkennung zu verbessern; der Konzern stand auch in der Kritik, weil die Daten auf dem Gerät so schwierig zu löschen seien. Wessen größte Sorge es ist, die Polizei könnte im Fall einer Verdächtigung hören, um welchen peinlichen Schlager man Alexa immer wieder bittet, der verzichtet auf sie und legt die CD ganz analog ein.