Arbeit der Tagesmütter wird aufgewertet
Das Kreisjugendamt plant eine bessere Finanzierung. Die Satzung soll ab dem 1. August gelten.
Rhein.-Berg. Kreis. Die Kindertagespflege soll attraktiver werden. Das Kreisjugendamt will so auch weitere Tagesmütter und -väter gewinnen. „Neben dem Ausbau von Plätzen in den Kindertagesstätten ist die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein für die Betreuung“, erklärte Dezernent Markus Fischer im Jugendhilfeausschuss. „Sie ist keine Konkurrenz für Kitas, sondern eine Ergänzung.“
Die Vorschläge des Kreisjugendamtes, das für Burscheid, Kürten und Odenthal zuständig ist, sehen beispielsweise vor, dass Tagesmütter mehr verdienen sollen, ihnen eine längere Fortzahlung im Krankheitsfall gewährt wird und es Zuschüsse für Fortbildungskosten gibt. Eine entsprechende Satzung soll im Juni beschlossen werden. Gelten würde die Satzung dann zum Start des neuen Kindergartenjahres ab dem 1. August.
Um den Rechtsanspruch von Kindern auf einen Betreuungsplatz unter drei Jahren zu erfüllen, richtet der Kreis in seinem Zuständigkeitsbereich derzeit 50 neue Plätze in Kindertagesstätten und zehn zusätzliche Plätze in der Kindertagespflege ein. Damit werde der Bedarf von 37 Prozent gedeckt. Ab August wird es in den drei Kommunen dann insgesamt 1850 Plätze für alle Kinder geben. Davon entfallen mindestens 73 auf die Kindertagespflege.
Im Ausschuss berichteten auch zwei Tagesmütter aus ihrem Berufsalltag, darunter die Burscheider Vorsitzende der Interessengemeinschaft Kindertagespflege Rhein-Berg, Jenny Zyball. Sie machten deutlich, dass sich die Kindertagespflege gerade für Kinder unter drei Jahren eignet. Denn dort sei eine individuelle, familiennahe und flexible Betreuung besonders wichtig.
Die vorgeschlagenen Verbesserungen werden von Zyball begrüßt: „Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.“ So sei der Vertretungsvorschlag der IG „fast 1:1 übernommen worden“. Auch die geplante Bezahlung sei „besser und gerechter“. Das Kreisjugendamt möchte diese, sofern der Jugendhilfeausschuss im Juni zustimmt, in drei verschiedenen Erfahrungsstufen regeln. In der mittleren Gruppe steigt die Entlohnung pro Kind und Stunde beispielsweise von 4 auf 4,20 Euro.
Um das „Zertifikat Qualifizierte Tagespflegeperson“ zu erwerben, lernen angehende Kinderbetreuer in 182 Unterrichtsstunden alles, was für die Arbeit mit Kindern wichtig ist. An den Fortbildungskosten will sich das Jugendamt in Zukunft mit jährlich 50 Euro beteiligen.
Nach der Verabschiedung der Satzung soll es auch eine sogenannte Eingewöhnungspauschale geben. In der Zeit, wenn sich neue Kinder in der Einrichtung akklimatisieren, erhalten die Tagesmütter 150 Euro. Bislang gab es dafür keine Entlohnung.
Wenn Kinder längere Zeit nicht die Tagespflege besuchen können, beispielsweise im Falle einer Krankheit, bezahlt das Jugendamt nun bis zu drei Wochen weiter. Fällt die Tagespflegeperson aus, soll bis zu sechs Wochen Geld fließen.
Wer den Qualifizierungskurs absolvieren möchte, kann sich am Dienstag, 19. März (19.30 Uhr) auf einer Veranstaltung im katholischen Familienbildungszentrum, Laurentiusstraße 4—12 in Bergisch Gladbach informieren. er