Diakonie: Zentrale Anlaufstelle vertritt vier Werke

Zentrale Anlaufstelle in Bergisch Gladbach vertritt vier Werke.

Foto: Doro Siewert

Rhein.-Berg. Kreis. Die Diakonie hat sich den anderen Wohlfahrtsverbänden im Kreis wie Caritas, Arbeiterwohlfahrt und DRK angepasst und endlich eine zentrale Anlaufstelle für den gesamten Kreis geschaffen. Nach der Gründung einer Geschäftsstelle in Bergisch Gladbach im vergangenen September wurde durch die Verabschiedung der Satzung in der vergangenen Woche eine Arbeitsgemeinschaft aller diakonischen Werke und Einrichtungen ins Leben gerufen.

Die evangelischen und politischen Strukturen sind aus historischen Gründen nicht deckungsgleich. So tangiert der Kirchenkreis Leverkusen neben der Chemiestadt selbst Teile der beiden Kreise Rhein-Berg und Mettmann. Und im Rheinisch-Bergischen Kreis sind insgesamt vier Diakonische Werke aktiv.

Neben dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Leverkusen (für Burscheid und Leichlingen) sind das Lennep (für Wermelskirchen), Köln rechtsrheinisch (für Bergisch Gladbach, Odenthal, Rösrath und Kürten) sowie An Rhein und Sieg (für Overath). An der Selbstständigkeit der Werke wird nicht gerüttelt. Aber mit der neuen regionalen Arbeitsgemeinschaft Diakonie im Rheinisch-Bergischen Kreis soll der Missstand behoben werden, „dass es bisher auf Kreisebene kein offizielles Gegenüber der Diakonie gab“, sagt Andreas Reball-Vitt, der bereits seit zehn Jahren das Diakonische Werke Köln in der Kreisstadt vertritt. Er übernimmt auch für die ersten zwei Jahre die Funktion des Sprechers der Arbeitsgemeinschaft, ehe im Wechsel auch Vertreter der anderen beteiligten Werke an der Reihe sind.

Die Arbeitsgemeinschaft ist aber nicht auf die Diakonischen Werke beschränkt, sondern ist, so Reball-Vitt, „als Zusammenschluss aller diakonischen Akteure gedacht“. Im Kreis sind das 64. So haben sowohl die Rheinische Gesellschaft für Innere Mission, unter anderem Träger des Burscheider Altenzentrums, als auch das Pilgerheim Weltersbach schon ihren Willen zum Beitritt bekundet. So soll bei aller Eigenständigkeit gewährleistet sein, „dass es in Grundsatzfragen eine einheitliche Außenrepräsentanz gibt“, wie der Sprecher sagt.