Eigentümergemeinschaft hindert Rollstuhlfahrerin am Verlassen des Hauses
Anwalt: Frau im Rollstuhl wird diskriminiert. Der Auslöser ist ein Streit um die Haustür.
Burscheid. Eine Burscheider Rollstuhlfahrerin soll von einer Eigentümergemeinschaft in einem Haus an der Mittelstraße daran gehindert werden, ohne fremde Hilfe aus dem Haus zu kommen. Rechtsanwalt Jens Jacoby, dessen Kanzlei die Frau juristisch vertritt, erklärt: „Wir werden für unsere Mandantin den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Gericht beantragen, damit sichergestellt ist, dass unsere Mandantin nicht in ihrer Wohnung eingesperrt wird.“
Auslöser ist der Streit um einen Obertürschließer an der Haustür. Dieser sei vor Monaten installiert worden, damit die Tür sich von alleine zuzieht. Da die Rollstuhlfahrerin die Tür mit diesem Mechanismus aber nicht alleine öffnen kann, wurde der Schließer nach Intervention des Anwalts im Januar 2014 außer Betrieb genommen. Auch deshalb, weil die Frau im Brandfall im Haus gefangen wäre. Die Eigentümergemeinschaft habe aber mit knapper Mehrheit beschlossen, den Mechanismus erneut in Betrieb zu nehmen.
Die Hausverwaltung habe den Rechtsanwälten mitgeteilt, an den Beschluss gebunden zu sein. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung soll er aber nicht umgesetzt werden. Jacoby: „Aus unserer Sicht zeigt dieser Fall, auf wie wenig Rücksichtnahme Menschen mit Behinderung derzeit im Alltag immer noch stoßen können.“