Gericht: Trotz Reue kein mildes Urteil
Burscheider muss nach Überfallserie gut dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Köln/Burscheid. Drei Jahre und sieben Monate Haft wegen schweren Raubs und schwerer räuberischer Erpressung lautete das Urteil des Landgerichts, was den 34-jährigen Täter offensichtlich tief traf. Bis zum Schluss hatte der Burscheider auf eine Bewährungsstrafe gehofft, obwohl ihm seine Verteidigerin erklärt hatte, dass das eigentlich ausgeschlossen sei.
Aber ein Versprechen an Gott ließ den reuigen Täter bis zum Schluss hoffen. Gemeinsam mit einem ehemaligen Kollegen hatte der 34-Jährige das Bergische Land mit einer Serie von Raubüberfällen überzogen. Innerhalb eines Monats im Sommer 2009 überfielen die beiden Männer drei Spielhallen und eine Tankstelle. Dabei erbeuteten sie über 8000 Euro und gingen immer nach dem gleichen Schema vor. Abwechselnd maskierten sie sich und bedrohten ihre Opfer mit einer Spielzeugpistole, die täuschend echt aussah.
Das erbeutete Geld aus dem Tankstellenraub in Wermelskirchen hat der Angeklagte inzwischen wieder zurückerstattet und dem Angestellten ein Schmerzensgeld von 800 Euro bezahlt. Er hat alle Opfer angeschrieben und Wiedergutmachung angeboten, doch außer aus Wermelskirchen noch keine Rückmeldung erhalten.
Den letzten Überfall beging der 34-Jährige in Burscheid. Dort hatten die Männer lange im Auto vor dem Spielpalast an der Industriestraße gewartet, bis ein Kunde klingelte und Einlass bekam. Sie habe einen Schatten wahrgenommen und die Tür noch schnell schließen wollen, doch es sei schon zu spät gewesen, verlas der Richter aus der Aussage der Angestellten, die gleich an ihrem ersten Arbeitstag überfallen worden war.
Seine Kokainsucht habe ihn zu den Taten getrieben, berichtete der tief beschämte dreifache Familienvater. In den zwei Jahren vor seiner Tat habe er über 1000 Euro im Monat für Kokain und Spielautomaten ausgegeben. Dadurch habe er sich tief verschuldet, hatte Mietschulden und Angst, dass die Familie vor die Tür gesetzt wird.
Am 15. Dezember 2009 habe die Polizei vor seiner Tür gestanden und ihn für 30 Stunden in eine Zelle gesteckt. „Da habe ich gebetet: Gott, wenn du mich hier rausholst, dann rühre ich nichts mehr an.“ Daran habe er sich auch gehalten, er habe seit diesem Tag nicht mehr gespielt, kein Kokain mehr genommen, nicht einmal mehr einen Tropfen Alkohol getrunken. Das konnte der Angeklagte auch durch Drogenscreenings beweisen. Die Ehefrau wisse aber bis heute nichts von den Taten.
Das wird der 34-Jährige seiner Ehefrau jetzt aber beichten müssen. Obwohl Richter Hemmers ausdrücklich den „positiven Eindruck“ des Angeklagten lobte, sei „generalpräventiv“ keine andere Entscheidung möglich. Zudem beträgt die Mindeststrafe für schweren Raub drei Jahre und Strafen über zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Allerdings wird das Gericht eine Verbüßung im offenen Vollzug in das Urteil schreiben. Damit kann der Angeklagte weiter seiner Arbeit nachgehen.
Sein Komplize, der noch vier weitere Überfälle begangen hatte, war bereits im Sommer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.