Gutachten soll Alvaros Drogenbefund bewerten
Ob der Konsum des FDP-Politikers strafrechtlich relevant ist, wird noch geprüft. Das Gutachten zur Unfallrekonstruktion auf der A 1 liegt inzwischen vor.
Burscheid. Als Alexander Alvaro (FDP), Vizepräsident des EU-Parlaments, am 22. Februar gegen 22.30 Uhr auf der A 1 bei Geilenbach mit seinem Audi in einen Unfallwagen aus Münster krachte, hatte er Spuren eines Drogenkonsums im Blut. Das bestätigt der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer — nicht aber, dass es sich dabei um Kokain handelte, wie die „Bild“ am Donnerstag meldete.
Auch ist noch völlig offen, ob der Befund strafrechtlich relevant ist und irgendwelche Auswirkungen auf den Verlauf des tödlichen Unfalls hatte. „Wir haben dazu ein Gutachten beim Institut für Rechtsmedizin der Uni Köln in Auftrag gegeben“, sagt Bremer. Es liege aber noch nicht vor.
Bei dem Zusammenstoß war der 21-jährige Fahrer des Unfallwagens ums Leben gekommen, seine zwei Beifahrer und Alvaro selbst wurden schwer verletzt. Der EU-Politiker ist erst vor einem Monat wieder in die Politik zurückgekehrt, nachdem er wegen seiner Kopfverletzungen lange im Koma gelegen hatte.
Bereits im Oktober hatte der „Spiegel“ von toxikologisch relevanten Substanzen in der bei Alvaro unmittelbar nach dem Unfall entnommenen Blutprobe berichtet. Das hätten auch Medikamente sein können.
Danach sah sich Alvaro veranlasst, auf seiner Internetseite mitzuteilen, er sei damals weder unter Drogen- noch Alkoholeinfluss gefahren. Diese Stellungnahme führte erst dazu, dass die Staatsanwaltschaft gegenüber „Bild“ den Befund in Richtung Drogenkonsum konkretisierte. Alkoholspuren wurden nach Aussage Bremers nicht gefunden.
Alvaros Interneteintrag ist seit Mittwochabend wieder gelöscht. Sein Göttinger Anwalt Achim Doerfer erklärte gegenüber dem BV: „In der Sache hat sich gegenüber dem Stand vor einigen Wochen nichts geändert. Die Gesamttendenz der letzten Bild-Berichterstattung mit dem dadurch implizit erhobenen sehr schweren Vorwurf wird nicht durch den Ermittlungsstand gestützt.“
Die Immunität des EU-Politikers war für die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung bereits im Juni aufgehoben worden. Entscheidend ist dabei das Kriterium der Vermeidbarkeit: Hätte Alvaro überhaupt einen Zusammenstoß mit dem Münsteraner Unfallwagen verhindern können?
Dazu war im September die A 1 in dem betreffenden Abschnitt noch einmal gesperrt worden, um den Unfallverlauf zu rekonstruieren. Dabei sollte auch der Frage nachgegangen werden, ob das Todesopfer schon vor oder erst nach dem Aufprall Alvaros aus dem Unfallwagen geschleudert wurde.
Laut Bremer liegt das „umfängliche Gutachten“ des Sachverständigen seit Kurzem vor und wird derzeit ausgewertet. Zu Inhalten äußerte sich der Oberstaatsanwalt nicht. „Zwischenstandsmeldungen wollen wir nicht abgeben.“
Alvaro war damals auf der Rückfahrt von einem Parteitreffen in Altenberg in Burscheid auf die Autobahn aufgefahren. Mitte Oktober hat der 38-jährige Abgeordnete aus Düsseldorf erklärt, er werde bei der Europawahl im Mai 2014 nicht wieder kandidieren.