Zivil-Prozess gegen aktiven Fußball-Fan Böllerwerfer muss 30.000 Euro an den 1. FC Köln zahlen
Köln. Weil er im Spiel gegen Paderborn im Februar 2014 im Rheinenergie-Stadion einen Böller geworfen hat, muss ein 41 Jahre alter Fan dem 1. FC Köln 30.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Das hat das Kölner Landgericht am Mittwoch entschieden. Bei dem Wurf wurden mindestens zwei Stadionbesucher verletzt.
Nach dem Böllerwurf war der FC vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt worden. Zusätzlich musste der Club 30.000 Euro in präventive Maßnahmen investieren. Der Club strengte daraufhin einen Zivilprozess an, um den Täter in Regress zu nehmen.
Das Schadensersatz-Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es ging schließlich um die Frage, ob Verbandsstrafen an Fans weitergegeben werden dürfen. Zu einer außergerichtlichen Einigung waren die FC-Vertreter im Vorfeld nicht bereit. Das Urteil dürfte auf mögliche Fußball-Randalierer abschreckende Wirkung haben. Red