Köln Lebenslange Haft für 21-Jährigen wegen Mordes an Ex-Freundin

Als seine Ex-Freundin sich in einen anderen Mann verliebte, übte der junge Mann fürchterlich Rache. Für den Richter trug seine Tat die Züge einer Hinrichtung.

Der Verurteilte Stefan M. und seine Anwältin Funda Bicakoglu.

Foto: Henning Kaiser

Köln Für den Mord an seiner Ex-Freundin hat das Kölner Landgericht einen 21-jährigen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. „Diese Tat, das kann man nicht anders sagen, trägt die Züge einer Hinrichtung“, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Student die 20 Jahre alte Frau Ende Januar mit 31 Messerstichen in Hals und Kopf getötet. Als Motivbündel nannte die Kammer Hass, Rache und das Gefühl, als Verlierer aus der langjährigen Beziehung gegangen zu sein.

Foto: Andreas Bischof

Kennengelernt hatte der Angeklagte seine Jugendliebe mit 14 Jahren. Die folgende Beziehung war nach Feststellung des Gerichts durch etliche Trennungsphasen und eine bizarre sexuelle Praxis des Paares gekennzeichnet. So verlangte der Angeklagte von seiner Freundin sexuelle Kontakte zu fremden Männern - davon sollte sie dann Bilder oder Videos machen.

Als sich das spätere Opfer im Sommer 2015 in einen dieser Männer verliebte, benutzte der Angeklagte die gesammelten Aufnahmen als Druckmittel. Er drohte, sie ihren strenggläubigen Eltern zu zeigen. Doch die junge Frau ließ sich nicht erpressen.

Daraufhin fasste der Angeklagte den Plan, die Frau zu töten. Er passte seine Ex-Partnerin abends an einer Straßenbahnhaltestelle ab und stach während eines Spaziergangs unvermittelt zu.

Die Öffentlichkeit war während des Prozesses zeitweise von der Verhandlung ausgeschlossen worden, weil es um das Intimleben des Angeklagten und des Opfers ging. Dabei hatte der 21-Jährige nach Angaben seiner Anwältin die Verantwortung für die Tat übernommen.(dpa)