Ottoplatz LVR-Neubau am Ottoplatz: Fassade mit Asbest belastet

Köln · Beim Abbruch des LVR-Hauses am Deutzer Ottoplatz kommt es zu einer ungeplanten Verzögerung: Die aktuell am Hochhaus des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) sichtbare schwarze Beschichtung ist mit Asbest belastet.

Die schwarze Antidröhnmasse am LVR-Haus am Ottoplatz soll mit einem Hochdruckstrahlverfahren entfernt werden.

Foto: Ludolf Dahmen

Sie muss deshalb in einem Spezialverfahren vor dem eigentlichen Abbruch entfernt werden. Eine Gefahr besteht nicht, da die Masse witterungsbeständig ist und deshalb keine Fasern in die Umgebung gelangen können. Während der Schadstoffsanierung wird der jeweilige Arbeitsbereich komplett gegen die Umgebungsluft abgeschottet, sodass auch hierbei keine Schadstoffe nach außen gelangen können.

Eine erste Schätzung geht davon aus, dass sich der Abbruchtermin durch die notwendigen Arbeiten um drei bis vier Monate verzögert. Ursprünglich war geplant, dass bis Mitte 2022 das alte Gebäude abgebrochen und die Baugrube erstellt ist. Die Kosten sind von den Rahmenbedingungen der Arbeiten an der Fassade abhängig und werden durch das zuständige Unternehmen derzeit kalkuliert.

Es handelt sich bei der schwarzen Beschichtung um eine in der Errichtungsphase, Mitte der 1960er Jahre, auf den Beton aufgetragene asbesthaltige Antidröhnmasse, deren damalige Hauptanwendungsbereiche Pkw-Bodenanstriche waren. Für die Entschichtung auf mineralischen Untergründen, wie am LVR-Haus vorgefunden, gibt es bisher kein zugelassenes Verfahren. Deshalb haben der LVR und das Abbruchunternehmen Probesanierungen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden durchgeführt. Im Ergebnis wurde mittlerweile ein Hochdruckwasserstrahlverfahren für die restlose Entschichtung als geeignet ermittelt. Derzeit wird das weitere Vorgehen abgestimmt.

Bei der vor der Ausschreibung durch den LVR beauftragten Schadstoffuntersuchung wurden auch Fassadenteile abgenommen und beprobt. Da es sich bei der Masse jedoch nicht um einen gelisteten Baustoff handelt, sondern um ein aus dem Fahrzeug- und Maschinenbau stammendes Produkt, konnte die Astbestbelastung nicht erkannt werden.