Pediküre Update: Fische dürfen in Kosmetiksalon Füße anknabbern

Ein Kosmetikstudio in Köln will seinen Kunden eine besondere Art der Pediküre anbieten: Fische sollen die Hornhaut von den Füßen abknabbern. Das wollte die Stadt Köln nicht erlauben - und hat vor Gericht eine Niederlage erlitten.

Die „Fisch-Pediküre“ ist vor allem in asiatischen Ländern verbreitet. (Archivfoto)

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Köln (dpa/lnw) - Dutzende kleiner Fische scharen sich um die Füße des Kunden und knabbern eifrig die Hornhaut ab: Diese besondere Art der Pediküre ist künftig auch in Köln erlaubt. Das Verwaltungsgericht Köln verpflichtete die Stadt am Donnerstag, dem Betreiber eines Kosmetikstudios die Einrichtung eines Fisch-Spas zu genehmigen. Die Stadt hatte dies ursprünglich verboten, weil sie die Nutzung von Fischen zu reinen Wellness-Zwecken nicht mit dem Tierschutz vereinbar sah. (AZ: 13 K 1281/14)

Die wenige Zentimeter großen Kangalfische - auch Saugbarben oder Garra Rufas genannt - leben natürlicherweise unter anderem in der türkischen Kangalregion und knabbern die Hautschuppen anderer Lebewesen ab. In asiatischen Ländern werden die Fische schon lange zur Heilbehandlung bei Hautkrankheiten, aber auch zu rein kosmetischen Zwecken eingesetzt.

Auch in Deutschland bietet inzwischen eine Reihe von Studios eine solche Behandlung an. Doch eine bundesweit einheitliche Regelung dazu gibt es bislang nicht. So kommt es, dass die zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern das Tierschutzgesetz unterschiedlich auslegen - und dementsprechend eine Erlaubnis erteilen oder verweigern.

Die Stadt Köln berief sich bei ihrem Verbot auf eine Richtlinie des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Demnach würden den Fischen durch die Haltung „unvermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden“ zugefügt, die „mit einem vernünftigen Grund nicht in Einklang zu bringen“ seien. Die Fußbewegungen der Kunden und schwankende Wassertemperaturen verursachten den Tieren Stress. Deshalb sei die gewerbliche Haltung von Kangalfischen zur kosmetischen Behandlung „nicht erlaubnisfähig“.

Diese Sichtweise hatte im vergangenen Jahr schon das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen infrage gestellt, als es die Stadt Essen verurteilte, die Genehmigung für ein Fisch-Spa zu erteilen.

Der Kölner Kläger Yasa Ilhan will etwa zehn bis 15 Becken mit je 80 bis 100 Fischen für die Pediküre aufstellen. Er argumentiert: Die Fische hätten ausreichend Platz - gerechnet werde mit einem Liter Wasser pro einem Zentimeter Fisch. Sie hätten Rückzugsräume unter einer Plexiglasröhre, das Wasser werde regelmäßig gewechselt, und zwischen den Behandlungen seien Pausen vorgesehen, so dass die Fische sich erholen könnten.

„Das Füße-Knabbern ist für die Fische keine Tierquälerei, sondern das ist wie ein kleiner Snack für sie“, argumentiert auch Peter Siegmann, Geschäftsführer einer Berliner Firma, die Garra Rufas züchtet und Spas einrichtet. Genaue Zahlen, in wie vielen deutschen Friseursalons, Kosmetik- oder Massagestudios inzwischen Knabberfische „arbeiten“, gibt es nicht. Allein Siegmann betreut nach eigenen Angaben rund 70 Fisch-Spas.

Das Kölner Verwaltungsgericht folgte am Ende den Argumenten des Klägers, der „ein sehr schlüssiges und tierschutzgerechtes Konzept“ präsentiert habe. „Es gibt nun mal den Beruf des Spa-Betreibers mit Kangalfischen“, betonte der Vorsitzende Richter Michael Huschens. Somit müsse eine Regelung gefunden werden, bei der Tierschutz und Berufsfreiheit zusammengebracht würden. Die Stadt Köln soll sich nun geeignete Auflagen überlegen, unter denen sie eine Erlaubnis erteilen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.