Kreis-SPD will rigide Wanderregeln lockern
Bürokratischer Aufwand sei vielen nicht zumutbar.
Rhein.-Berg. Kreis.Die Kreis-SPD befürchtet Probleme durch die neue Regelungen für geführte Wanderungen. Wie berichtet, müssen für geführte Touren ab 21 Personen gebührenpflichtige Genehmigungen beantragt werden, unter dieser Größe bleibt eine kostenlose Anmeldungspflicht. Gruppen mit mehr als 40 Teilnehmern dürfen kein Naturschutzgebiet durchqueren, es sei denn, es handelt sich um eine Traditionsveranstaltung.
Die Kreis-SPD bittet die Kreisverwaltung deshalb um Prüfung, wie der Begriff der Veranstaltung deutlich stärker als bisher beschränkt werden könne auf tatsächlich kommerzielle Veranstaltungen aller Art. „Nicht nur spontanes Training von Schulklassen, sondern auch Lauf-Treffs und spontane Trainingsläufe von Turn- und Sportvereinen, einmalige Wanderungen von re-gionalen Vereinen — auch wenn diese einen Kostenbeitrag für Verpflegung nehmen — und Wanderungen aller im Kreis aktiven Naturschutz- und Wandervereine sollten umgehend von der Anmelde- bzw. Genehmigungsverpflichtung ausgenommen werden, soweit diese auf den bestehenden, mit den Naturschutzverbänden abgestimmten Wanderwegen wandern“, heißt es in dem Antrag.
Zudem solle die Praxis zur Anmelde- oder Genehmigungspflicht mit den Partnern in der Regionale 2025 „Das Bergische RheinLand“ — dem Oberbergischen Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis — abgestimmt werden mit dem Ziel, dass Verfahren und Praxis der Rechtsumsetzung in den drei Kreisen vergleichbar seien.
Begründung: „Den ehrenamtlichen Mitgliedern von Turn- und Sportvereinen, regionalen Vereinen bei ihrer jährlichen Wanderung und im Kreis aktiven Naturschutz- und Wandervereinen ist der bürokratische Aufwand für eine Meldung oder Genehmigung einer Wanderung nicht zumutbar.“ Außerdem dürfe die Nichtbeachtung dieser bürokratischen Hürden nicht zur Illegalität führen. hmn