Martin Heykants geht in Berufung

Auch sein Neffe ficht Gerichtsurteil an.

Martin Heykants, Vorsitzender der Burscheider Tafel, hat gegen das Amtsgerichtsurteil vom 9. Oktober Berufung eingelegt.

Foto: Sarx, Barbara (s09)

Burscheid. Martin Heykants, Vorsitzender der Burscheider Tafel, hat gegen das Amtsgerichtsurteil vom 9. Oktober Berufung eingelegt. Damit ist der Richterspruch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung sei auf dringendes Anraten von Heykants’ Anwalts erfolgt, teilte der stellvertretende Tafel-Vorsitzende Jürgen Mikus mit. Es bestehe die berechtigte Hoffnung, „ein besseres Urteil erreichen zu können“.

Heykants war vor dem Amtsgericht Leverkusen wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Er habe von Anfang an offen mitgeteilt, bei einem Zuwendungsnachweis einen Fehler gemacht zu haben, schreibt Mikus. „Ein Fehler kann vorkommen. Der Fall der Küche aber hätte nicht zur Anklage kommen dürfen.“ Der Tafelvorstand stehe geschlossen hinter Heykants und werde weiter mit ihm zusammenarbeiten.

Auch Heykants’ Neffe Ingo Curbach hat nach Angaben seines Anwalts Berufung eingelegt. Jetzt wird zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Amtsrichters abgewartet, ehe die Berufung begründet wird. Für die Berufungsverhandlung ist dann das Landgericht Köln zuständig.

Curbachs Anwalt Niels Plaisir kritisierte, es könne nicht sein, dass der Richter einerseits als wahr unterstelle, dass die gelieferte Küche einen Wert von 3000 Euro habe und der am Ende nicht gelieferte Kühlcontainer ursprünglich Gegenstand der Bestellung war, und andererseits dennoch zu einer Verurteilung komme. er