Rat beschließt Konzept für Einzelhandel

Erarbeitetes Papier dient als Arbeitsbasis für künftige planerische Entscheidungen — unter anderem im Baugenehmigungsverfahren.

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Leverkusen. Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner jüngsten Sitzung am 18. Dezember ein neues Einzelhandelskonzept für die gesamte Stadt beschlossen. Das erarbeitete Konzept schreibt die bisherigen Handlungsgrundlagen der Stadt im Bereich Einzelhandel aus den Jahren 2002 (Handlungsprogramm Einzelhandel) und 2008 (Nahversorgungskonzept) fort. Anlass waren der allgemeine Strukturwandel im Einzelhandel, Veränderungen in der räumlichen Verteilung des Einzelhandelsangebotes im Leverkusener Stadtgebiet — unter anderem die Eröffnung der Rathaus-Galerie im Jahr 2010 — sowie neue gesetzliche Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderebene.

Das Einzelhandelskonzept zeigt räumliche und strukturelle Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung auf und stellt eine grundlegende Arbeitsbasis für künftige planerische Entscheidungen im Baugenehmigungsverfahren sowie in der Bauleitplanung dar. Das Konzept dient sowohl Verwaltung und Politik, aber auch örtlichen Unternehmern als Standortbestimmung und Orientierungsleitfaden. Oberstes Ziel ist es, die städtischen Zentren in ihrer Versorgungsfunktion zu erhalten und zu stärken.

Grundlage der Angebots- und Nachfrageanalyse bildete eine Verkaufsflächenerhebung aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Leverkusener Stadtgebiet sowie eine Befragung von insgesamt rund 1000 Passanten in den Hauptgeschäftslagen Wiesdorf, Opladen und Schlebusch. Im Rahmen von drei Öffentlichkeitsveranstaltungen wurde das Konzept im Entwurf zudem im März 2017 auf Bezirksebene vorgestellt. Das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept kann auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik „Wirtschaft und Arbeit“ eingesehen werden.

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