Veruntreuung von Fördergeldern: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Jetzt entscheidet das Amtsgericht Leverkusen über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Burscheid. Zweieinhalb Jahre nach Eröffnung des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen Martin Heykants, den Vorsitzenden der Burscheider Tafel, und seinen Neffen Ingo Curbach von der Containerfirma Steenhoff erhoben. Derzeit wird die Klageschrift vom Amtsgericht Leverkusen geprüft. Mit der Entscheidung, ob ein Hauptverfahren eröffnet oder die Anklage zurückgewiesen wird, ist nach Angaben des Amtsgerichtsdirektors Hermann-Josef Merzbach erst in einigen Wochen zu rechnen.
Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Untreue geht es im Kern um die womöglich nicht ordnungsgemäße Verwendung von Fördergeldern. Im Mittelpunkt stehen zwei Vorgänge, die im tafelinternen Streit schon seit Langem für hitzige Diskussionen gesorgt haben.
So erhielt die Tafel im Zuge des Umzugs an den neuen Standort in der Montanusstraße vom Tafel-Bundesverband eine Förderung von 10 000 Euro für die Anschaffung eines Kühlcontainers. Er wurde auch in einer Abschlagsrechnung der Firma Steenhoff aufgeführt, tatsächlich aber nie angeschafft. Stattdessen wollte die Tafel das Geld anderweitig verwenden, ohne dieses Vorgehen mit dem Bundesverband abzustimmen. In der Folge musste das Geld im vergangenen Jahr zurückgezahlt werden. Inzwischen läuft ein neuer Förderantrag der Tafel.
Der zweite Vorgang betrifft eine Zahlung der Caritas-Stiftung im Erzbistum Köln über 3000 Euro für die Küche im Tafel-Container. Auch hier gab es Unstimmigkeiten bei den Verwendungsnachweisen.
Heykants will den Tafelvorstand Mittwoch über die Entwicklung informieren und nach eigener Aussage „auf jeden Fall im Amt bleiben“: „Jetzt werde ich auch den Rest durchstehen, bis es eine gerichtliche Entscheidung gibt.“ Erst im Juni war er auf der Jahreshauptversammlung des Vereins für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt worden.
Heykants erklärte, er fühle sich nicht schuldig, aber mit einer Anklageerhebung habe man seit der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens rechnen müssen. „Die Staatsanwaltschaft ist offenbar unserer Argumentation nicht gefolgt.“ Immerhin sei der Vorwurf persönlicher Bereicherung vom Tisch. Im Umgang mit der Förderung des Bundesverbandes räumte er im Zuge der Zweckänderung Versäumnisse ein. Die Verwendung der Caritas-Mittel sei dagegen aus seiner Sicht geklärt.