Gericht Vier Jahre Haft für den Haupttäter
Einbrüche bei Nacht, um Autoschlüssel zu stehlen, wirken bei den Opferkindern nach.
Köln/Burscheid. Das Kölner Landgericht hat am Donnerstag einen 23-jährigen Kölner wegen mehreren Wohnungseinbruchsdiebstählen, unter anderem in Burscheid, gewerbsmäßiger Hehlerei, gewerbsmäßigem Diebstahl und Betrug zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Mittäterin bekam anderthalb Jahre auf Bewährung.
Die Täter waren gezielt in Häuser eingebrochen, vor deren Türen Autos einer bestimmten Marke standen, um die Autoschlüssel und Papiere zu erbeuten. Dann wurden die Autos gestohlen. „Diese Homejacking-Fälle, bei denen gezielt bei Leuten eingebrochen wird, während sie schlafen, wirken sich auf die Opfer traumatisch oder auf jeden Fall psychisch belastend aus“, so der Vorsitzende Richter Harald Helmes in der Urteilsbegründung. Hier seien sogar auch Kinder betroffen, die seit den Taten unter „Ängsten und Schlafstörungen leiden“.
Der 23-Jährige habe eine „relativ hohe kriminelle Energie und eine relativ hohe Rückfallgeschwindigkeit“ gezeigt. Schließlich habe er in seinem jungen Alter wegen seiner vielen Vorstrafen schon drei Jahre in Jugendhaft gesessen. In einem der Fälle habe das Gericht dem Angeklagten zwar nicht den Diebstahl des Autos nachweisen können, aber die Beteiligung im Hintergrund bei dem Verkauf des Autos.
Aufgeflogen seien die Angeklagten vor allem durch den Verkauf eines der gestohlenen Autos bei Ebay. Dort hätten die Geschädigten ihr Auto entdeckt und die Polizei alarmiert. Richter Helmes: „Die Polizei hatte in einer verdeckten Operation den Kaufantrag angenommen.“ In einem anderen Fall war ein Fahrzeug sichergestellt worden, als der Käufer das Auto bei der Zulassungsstelle anmelden wollte.
Bei der 22-Jährigen sah das das Gericht eine günstige Sozialprognose. Die Angeklagte sei bisher nicht vorbestraft, inzwischen bemühe sich die zweifache Mutter um einen Schulabschluss. Sie bekommt für drei Jahre eine Bewährungshelferin zur Seite gestellt.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Forderungen von Staatsanwalt Robert Kraft, der fünf Jahre für den Haupttäter und eine zweijährige Bewährungsstrafe für die 22-Jährige gefordert hatte.