Corona-Pandemie 15-Kilometer-Regel gilt voraussichtlich ab Montag auch in NRW
Düsseldorf · Die 15-Kilometer-Regel für Einwohner in extremen Corona-Hotspots gilt voraussichtlich ab Montag auch in NRW. Bei einer Anwendung soll es aber Ausnahmen geben.
Die 15-Kilometer-Regel für Einwohner in extremen Corona-Hotspots gilt voraussichtlich ab Montag. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz werden in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes umgesetzt, wie ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Donnerstag auf Anfrage sagte. Die aktuelle Verordnung trete mit Ablauf des Sonntags außer Kraft.
Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine Einschränkung des Bewegungsradius in Corona-Hotspots geeinigt. In dem Beschlusspapier heißt es, dass in Kreisen mit über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen die Länder „weitere lokale Maßnahmen“ ergreifen - „insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt“.
Bei Anwendung der 15-Kilometer-Regel soll es diese Ausnahmen in NRW geben
„Reisen und Fahrten im Freizeitzusammenhang über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort hinaus werden untersagt“, erläuterte der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums. Weitere Einzelheiten zu der 15-Kilometer-Regel würden derzeit beraten. „Klar ist: Berufliche Fahrten, Arztbesuche, Besuche von pflegebedürftigen Verwandten und Fahrten zu geöffneten Einrichtungen des täglichen Bedarfs bleiben auch im Anwendungsfall dieser Regelung zulässig“, betonte er.
NRW-Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp hatte die Corona-Regelung als „Möglichkeit“ bezeichnet
Nordrhein-Westfalens Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) bezeichnete die 15-Kilometer-Regelung lediglich als „Möglichkeit“ für besonders vom Coronavirus betroffene Regionen. Dieser Schritt müsse jeweils mit dem Landesgesundheitsministerium besprochen werden, sagte er am Mittwoch in Düsseldorf.