Pandemie in NRW Corona-Regeln im Überblick: Was neu ist - und was bleibt
Update | Düsseldorf · Das Corona-Virus breitet sich weiter aus - eine Verlängerung des Lockdowns und schärfere Kontaktbeschränkungen sollen helfen. Wie sollen die neuen Regeln in NRW umgesetzt werden? Ein Überblick.
Das Coronavirus wütet weiter - und so bleiben die bestehenden Auflagen bis Ende Januar in Kraft. Hinzu kommen Verschärfungen etwa der Bewegungsfreiheit. Im Grundsatz werde NRW die Bund-Länder-Beschlüsse 1 zu 1 umsetzen, versicherte Armin Laschet (CDU).
Was neu ist..
KONTAKTE: Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Die drastischen Kontaktbeschränkungen gelten in NRW im öffentlichen Raum und auch in den eigenen vier Wänden, unterstrich Laschet. In den Wohnungen werde aber weiterhin nicht ohne Anlass kontrolliert. «Wir haben Weihnachten die sehr gute Erfahrung gemacht, dass die Menschen sich daran gehalten haben, ohne dass die Polizei unter dem Weihnachtsbaum nachgezählt hat, wie viele Mitglieder da saßen.» Klar sei: «Partys und ähnliche größere Begegnungen werden unterbunden.» Die neue Kontaktregel bedeutet, dass etwa eine dreiköpfige Familie nicht gemeinsam die Großeltern besuchen darf. Und pflegebedürftige Eltern dürften nur von einem nicht zum Hausstand gehörenden Angehörigen besucht werden, erklärte Laschet. Für private Zusammenkünfte gelte: ein Hausstand und eine weitere Person.
BETRIEBSKANTINEN: Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.
MOBILITÄT: In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. „Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.“
Die 15-Kilometer-Regel für Einwohner in extremen Corona-Hotspots gilt voraussichtlich ab Montag (11. Januar). Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz werden in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes umgesetzt, wie ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Donnerstag auf Anfrage sagte. Die aktuelle Verordnung trete mit Ablauf des Sonntags außer Kraft.
Reisen und Fahrten im Freizeitzusammenhang über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort hinaus werden untersagt“, erläuterte der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums. Weitere Einzelheiten zu der 15-Kilometer-Regel würden derzeit beraten. „Klar ist: Berufliche Fahrten, Arztbesuche, Besuche von pflegebedürftigen Verwandten und Fahrten zu geöffneten Einrichtungen des täglichen Bedarfs bleiben auch im Anwendungsfall dieser Regelung zulässig“, betonte er.
Zu Zweifeln der Gewerkschaft der Polizei, dass der 15-Kilometer-Radius gar nicht kontrolliert werden könne, sagte Laschet: «Ich stehe zu dem, was wir beschlossen haben. Und was wir beschlossen haben, wird durchgesetzt.»
IMPFUNGEN: Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein. Nach Angaben der Düsseldorfer Staatskanzlei sollten bis zu diesem Mittwoch über 100 000 Impfdosen aus dem NRW-Landeslager abgerufen worden sein.
SCHULEN: Alle Schüler in NRW gehen nach den Weihnachtsferien ab kommenden Montag in den Distanzunterricht. Der Präsenzunterricht in den Klassenräumen wird bis zum 31. Januar ausgesetzt - auch für Abschlussklassen. Wenn eine Schule mehr Vorbereitungszeit braucht, kann das Homeschooling dort auch erst am 13. Januar beginnen. Alle Schulen bieten eine Betreuung für Schüler der Klassen 1 bis 6 an, wenn dies etwa aus Gründen der Kindeswohlgefährdung erforderlich ist. Es finde aber kein regulärer Unterricht statt, sagte Gebauer.
Mit dem kompletten Verzicht auf Präsenzunterricht verschärfte die Landesregierung ihre Maßnahmen von Dezember, als Eltern unterer Klassen noch die Wahl hatten, ob ihre Kinder in der Schule oder von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen sollten.
Die SPD-Opposition forderte den Verzicht auf Halbjahreszeugnisse für die Sekundarstufe 1 und auf Nicht-Versetzungen wie im vergangenen Halbjahr. Gebauer sagte zu, dass das Ministerium die Lage prüfe. Keinem Schüler solle durch die Pandemie ein Nachteil entstehen. Die Grünen forderten ein längerfristiges Konzept bis zum Schuljahresende. Lehrerverbände und die Gewerkschaft GEW unterstützten die Entscheidung für Unterricht auf Distanz.
PRÜFUNGEN: Bis Ende Januar, wenn auch das Halbjahr endet, sollen an den Schulen laut Gebauer grundsätzlich keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Ausnahmen gebe es lediglich für Abschlussjahrgänge an Gymnasien und Berufskollegs. In Einzelfällen könnten auch noch für das Halbjahr zwingend notwendige Klassenarbeiten geschrieben werden. Die Abiturprüfungen und Abschlussprüfungen der Klasse 10 seien für 2021 bereits um neun Unterrichtstage nach hinten verschoben worden. Der Aufgabenpool werde erweitert.
FERIEN: Gebauer empfahl den Schulen, auf die Karnevalsferien zu verzichten. Viele Schulen nutzten die vier beweglichen Ferientage in der Regel dafür, den Kindern in den Tagen um Rosenmontag frei zu geben. Da Karneval wegen der Pandemie dieses Jahr ausfalle, könnten die Tage dafür genutzt werden, Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten.
KITAS: In den Kindertagesstätten wird der maximale Betreuungsumfang für jedes Kind um 10 Stunden pro Woche reduziert. Gruppen sollen strikt voneinander getrennt werden. Zugleich appellierte Stamp, die Kinder möglichst zuhause zu betreuen. Mit den von Bund und Ländern vereinbarten zusätzlichen Kinderkrankentagen soll eine Betreuung laut Stamp bis Ende Januar ermöglicht werden, ohne dass die Eltern „parallel am Laptop mit dem Kind auf dem Schoß“ arbeiten müssten.
TESTS: Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte können sich weiter anlasslos und kostenfrei auf Corona testen lassen. Bis zu den Osterferien sei dies bis zu sechs Mal möglich, sagte Stamp.
GEBÜHREN: Stamp will sich für eine Aussetzung der Kita-Gebühren während des Lockdowns stark machen. Dazu würden Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Finanzminister geführt. Die SPD forderte, die Gebühren für Kitas und den Offenen Ganztag (OGS) für Dezember und Januar auszusetzen.
KINDERKRANKENGELD: Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tagen. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.
EINREISEN: Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland nach nur einer Woche wieder gekippt. Das geht aus der seit Dienstag (5. Januar) gültigen Corona-Einreiseverordnung hervor.Zur Begründung verwies ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Dienstagabend auf laufende Gerichtsverfahren und dabei deutlich gewordenen «Unklarheiten im Infektionsschutzgesetz des Bundes». Dabei gehe es um die Frage, ob nur die Kommunen und der Bund «zwingende Testungen» anordnen dürfen oder auch das Land.Nun will die Landesregierung eine bundesweite Regelung abwarten. Allerdings werden die meisten Reiserückkehrer nach Einschätzung des Sprechers auch ohne Testpflicht einen Corona-Schnelltest machen, weil sie andernfalls in Quarantäne müssen.
Was weiter gilt...
EINZELHANDEL: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte und Großhandel.
ARBEITSPLATZ: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
ALKOHOL: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
FRISEURE: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.
NOTWENDIGE BEHANDLUNGEN: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.
GOTTESDIENSTE: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
ALTENPFLEGE: Das Personal in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Coronatests vorweisen.
NÄCHSTE SCHRITTE: Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten.
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