Neue Beschlüsse des Landes Das ändert sich im März für Wirtschaft, Kultur und Schule in NRW

Düsseldorf · Im Wechselmodus sollen die Schüler der weiterführenden Schulen in den Klassen unterrichtet werden. Auch für Wirtschaft und Kulturangebote gibt es neue Beschlüsse des Landes.

 Alle Schüler sollen noch im März wieder in die Schule gehen können.

Alle Schüler sollen noch im März wieder in die Schule gehen können.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Nordrhein-Westfalen holt ab 15. März auch alle Schüler der weiterführenden Schulen zumindest tageweise in die Klassen zurück. Geplant sei vorerst bis zu den Osterferien ein Unterricht bei halbierter Klassenstärke im Wechselmodus, schrieb das NRW-Schulministerium am Freitag in einer Mail an die Schulen. Kein Schüler solle dabei länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.

Für die Grundschüler und Förderschüler der Primarstufe, die bereits am 22. Februar als erste wieder in halber Klassenstärke und im Wechselmodus in die Schulen zurückgekehrt waren, bleibe es dabei. „Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt.“ Auch die Abschlussjahrgänge hatten am 22. Februar bereits zu den ersten Rückkehrern gehört.

Damit holt NRW alle Schüler vor den Osterferien - sie beginnen am 29. März - zumindest eingeschränkt tageweise in den Präsenzunterricht zurück.

Für die weiterführenden Schulen gilt laut Ministerium: „Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen beziehungsweise Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt.“ Bei kleinen Klassen und Kursen könne die Schulleitung aber selbst entscheiden, ob sie auf eine Teilung verzichtet.

Kein Schüler soll nach der neuen Regelung länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein. Es sollten in der Sekundarstufe I grundsätzlich konstante Lerngruppen gebildet werden. Am Mittag wollte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) über Details berichten.

Corona in NRW: Auch „Click&Meet“ ist im Einzelhandel erlaubt

In Nordrhein-Westfalen soll ab Montag Einkaufen im gesamten Einzelhandel mit Termin und einem begrenzten Zeitfenster erlaubt sein. Die entsprechende Regelung bei einer „stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100“ kündigte das Gesundheitsministerium am Freitag an. Die Anzahl von Kunden ist je nach Quadratmeterzahl begrenzt.

Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen laut Ministerium ohne Termin öffnen. NRW setzt mit der Regelung einen Beschluss der Bund-Länder-Runde um.

NRW erlaubt körpernahe Dienstleistungen mit Maske oder Test

Sogenannte körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind in NRW ab Montag grundsätzlich wieder zulässig. Wenn die Kundin oder der Kunde dabei keine medizinische Maske tragen kann - zum Beispiel bei Gesichtskosmetik - sind laut Gesundheitsministerium „ein tagesaktuelles negatives Testergebnis“ notwendig. Das Personal wiederum müsse regelmäßig getestet werden.

Ob ein Schnelltest auch vor Ort gemacht werden kann, oder vorher von offizieller Seite aus belegt werden muss, ging aus der am Freitag veröffentlichen Coronaschutz-Verordnung zunächst noch nicht hervor.

Kulturangebote mit Termin und Maske möglich

Museen, Galerien, Burgen, Schlösser oder Zoos dürfen in NRW ab Montag unter Auflagen wieder öffnen: Man muss vorher einen Termin ausmachen und in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske tragen. Zudem darf sich drinnen nur eine Person pro zwanzig Quadratmeter aufhalten. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten neuen Coronaschutz-Verordnung hervor.

Außengastronomie könnte Ende März wieder starten

Ab dem 22. März hat das Land NRW die Wiedereröffnung der Außengastronomie in Aussicht gestellt. In der neuen Coronaschutz-Verordnung heißt es, dass ab dann bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert 100 „Öffnungen der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos“ möglich seien. Zudem kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.

(dpa)