Corona-Regeln in NRW Geboosterte in NRW sollen ohne Test zum Sport gehen dürfen
Düsseldorf · Wer geboostert ist, soll auch beim Sport im Fitnessstudio oder in der Halle keinen Test mehr vorlegen müssen. Das hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst angekündigt.
Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst (CDU), will im Sport die Menschen mit einer Auffrischungsimpfung von einer zusätzlichen Testpflicht befreien. Auf die Frage, ob die Testpflicht für Geboosterte auch im Sport wegfallen solle, sagte Wüst am Samstag in Düsseldorf: „Die Gleichsetzung der Geboosterten mit den Getesteten soll generell gelten. Das ist meine Überzeugung.“ >>> Die Ausnahme-Regelung ist am Dienstag, 11. Januar, bestätigt worden - hier gibt es einen Überblick. <<<
Gerade „die Bedeutung von Sport für junge Leute, für Kinder“ sei noch mal thematisiert worden, sagte Wüst nach einer gemeinsamen Klausurtagung der CDU-Spitzen aus NRW, des Europaparlaments und des Bundestags, bei der auch der designierte neue Bundesvorsitzende Friedrich Merz als Gast teilnahm. „Da wollen wir verschiedene Dinge leichter machen. Kinder können teilweise noch gar nicht geboostert sein. Je nach Alter haben wir auch noch andere Ideen“, betonte Wüst.
Er sprach sich für „Gruppen-Schnelltests“ aus. So müssten Kinder und Jugendliche in den Sportvereinen oder anderen Gruppen nicht in eine offizielle Teststation gehen. „Sondern, dass alle gemeinsam einen Schnelltest gemacht haben und der Gruppenleiter, die Gruppenleiterin aufpasst. Wir wollen das möglichst einfach machen. Wir wollen alle Anreize setzen fürs Boostern, weil die Impfung, und da besonders das Boostern, der Weg aus dieser Krise ist“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz.
Die Bund-Länder-Runde mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Freitag keine neuen Beschlüsse zum Sport gefasst. Derzeit müssen nach der geltenden Corona-Schutzverordnung in NRW beispielsweise auch Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung bekommen haben, zusätzlich einen aktuellen negativen Test vor dem Indoor-Sportreiben nachweisen (2G plus). Dies gilt beispielsweise für das Betreten von Fitnessstudios oder beim Tennis in der Halle. Eine zusätzliche Testpflicht würde dann für Geboosterte entfallen.
Dagegen waren am Freitag weitere Einschränkungen für die Gastronomie beschlossen worden. Der Zutritt bleibt auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G). Zusätzlich soll für den Besuch von Restaurants, Kneipen und anderen Gastronomiebetrieben entweder ein tagesaktueller Test oder der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erforderlich sein, also die 2G-plus-Regel gelten.