Corona-Regeln Was am Vatertag in NRW erlaubt ist - und was nicht
Mit dem Bollerwagen geht es am Vatertag in NRW für viele Männer ins Grüne - doch die Regeln in der Corona-Pandemie setzen dem Spaß in diesem Jahr enge Grenzen. Ein Überblick.
Aus dem Christi-Himmelfahrts-Feiertag wird im zweiten Corona-Frühjahr ein Vatertag zum Besser-Daheim-Bleiben. Sowohl das angekündigte wechselhafte Wetter als auch die weiterhin geltenden Maßnahmen in der Pandemie sorgen dafür, dass der traditionell zumeist von Männern für gesellige und feucht-fröhliche Ausflüge ins Grüne genutzte Tag in diesem Jahr eingeschränkt ist. Je nach Inzidenzwert sind aber auch Bollerwagen-Touren mit den Freunden nicht erlaubt.
Diese Corona-Regeln in NRW gelten auch am Vatertag
Die Corona-Schutzverordnung des Landes verbietet Partys generell, aber auch Treffen in größerer Runde. So sind Zusammenkünfte im öffentlichen Raum von zwei Hausständen und maximal fünf Personen nur in den wenigen Städten und Kreisen erlaubt, wo die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche stabil unter 100 liegt. Paare gelten laut NRW-Coronaschutzverordnung dann als ein Haushalt, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Überall dort, wo die Corona-Notbremse des Bundes (über 100er-Inzidenz) dagegen noch greift, sind sowohl in der eigenen Wohnung als auch draußen nur Treffen des eigenen Hausstandes mit einer weiteren Person erlaubt. Dort darf es auch eine Wanderung im engsten Kreis wegen der Ausgangssperren nicht bis spät in die Nacht geben. Am Mittwoch betraf die Notbremse noch die große Mehrheit aller NRW-Kreise und kreisfreien Städte.
Geimpfte und Genesene dürfen sich seit Sonntag im privaten Rahmen wieder ohne Einschränkungen mit anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen Geimpfte und Genesene laut Verordnung des Bundes ebenso wie Kinder unter 14 nicht mehr mit. Auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht mehr. Kostenpflichtiger Inhalt Die Stadt Mönchengladbach betonte aber zuletzt: die Lockerungen „befreien ausdrücklich nicht von der Maskenpflicht und den Abstandsgeboten im öffentlichen Raum.“
In einigen Regionen des Landes haben die Behörden zudem wegen einer anhaltend hoher Inzidenz Sonderregeln erlassen, die den Ausflugsplänen zusätzlich zuwiderlaufen könnten. So gilt beispielsweise in Hamm auf öffentlichen Plätzen ein Picknick- und Grillverbot. Inzidenz-Spitzenreiter Leverkusen hat seit diesem Mittwoch für einige beliebte Ausflugsziele etwa am Rhein oder am Stöckenbergsee Verweilverbote ausgesprochen. Auch in der Großstadt Köln gelten in sämtlichen öffentlich zugänglichen Grünflächen Grill- und Alkoholverbote. In Wuppertal wurden für das Himmelfahrtswochenende „Schwerpunktkontrollen“ angekündigt.
„Wenigstens das Wetter ist nicht so, dass man am Donnerstag eine tolle Gelegenheit verpassen würde, wenn man drinnen bleibt“, beruhigt der Meteorologe Malte Witt vom Deutschen Wetterdienst in Essen. Vor allem in der zweiten Tageshälfte könne es verbreitet kräftige Schauer geben. Dabei werden Temperaturen von 15 bis 20 Grad erwartet.
Aufgrund des Wetters gehe man in Krefeld nicht von einem erhöhten Aufkommen aus, erklärte eine Sprecherin der Polizei. Zum Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes gab es aus „einsatztaktischen Gründen“ keine Angaben. Ansonsten würden für Treffen die Regeln des Landes NRW gelten, erklärte ein Sprecher der Stadt unserer Redaktion.