Insolvenzverfahren Busse von Hüttebräucker bleiben vorerst in Betrieb

Leichlingen. · Für die Nutzer der Linien 251, 253 und 254 ändert sich vorerst nichts.

Die Omnibusse von Rainer Hüttebräucker fahren in ihrer gewohnten Taktung weiter.

Foto: Uwe Miserius/Miserius, Uwe (umi)

Die Gespräche zur Zukunft des Leichlinger Familienunternehmens Hüttebräucker dauerten bis spät in den Nachmittag; am Ende stand für die traditionsreiche Busfirma ein erster Zwischenerfolg.

Nach einem intensiven Gesprächemarathon verließen Rainer und Udo Hüttebräucker jedenfalls verhalten optimistisch die Räume der Kölner Bezirksregierung. Am Ende stand die Botschaft: Trotz Insolvenzantrag „läuft der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter“. Das teilte der zuständige vorläufige Insolvenzverwalter Marco Kuhlmann mit, der am Mittwoch gemeinsam mit den beiden Firmemchefs über die Zukunft der Verkehrsberiebe Hüttebräucker verhandelte.

Das traditionsreiche Familienunternehmen hatte am 23. Januar beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der laufende Betrieb ist davon vorerst allerdings nicht betroffen. Die Linien 251, 253 und 254 fahren im VRS im gewohnten Takt weiter. Außerdem seien alle Betroffenen über das Verfahren informiert worden. Elf Mitarbeiter sind betroffen. Klar ist, dass das Unternehmen drei Monate weitergeführt werden kann. Wie deren Zukunft danach aussieht, darüber wird bis Anfang April entschieden. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind über die Bundesagentur für Arbeit bis mindestens Ende März diesen Jahres gesichert.

Der Kölner Anwalt betont die Notwendigkeit, „die dringlichsten operativen Probleme zu lösen, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können“. Für Kuhlmann steht im Vordergrund, das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Firma Hüttebräucker gegenüber den Kunden zu erhalten und alles dafür zu tun, den Linienbetrieb in der gewohnten Qualität sicherzustellen. Hierzu wurde bereits Einvernehmen auch mit den Aufgabenträgern Rheinisch-Bergischer Kreis und Stadt Leverkusen erzielt.

Gerichtsentscheidung ist Ursache für den Insolvenzantrag

Als Ursache für die Insolvenzantragstellung nennt Kuhlmann eine gerichtliche Entscheidung, aufgrund derer das Unternehmen Hüttebräucker erheblich geringere Anteile aus der Verteilung von Einnahmen durch den Verkehrsverbund VRS zugewiesen bekommt.

Laut Brancheninformationsdienst „Bus & Bahn“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Januar „die vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) praktizierte Methodik der Verkehrserhebung bestätigt. „Sie bildet seit 2009 die Grundlage der Jahresrechnung und Einnahmeaufteilung, aus der sich für die privaten Anbieter im VRS erhebliche Abweichungen nach unten ergaben“, heißt es bei Bus & Bahn.

Könnte heißen: Für die Buslinien, die Hüttebräucker und andere Unternehmen in den vergangenen zehn Jahren mit seinen Fahrzeugen für den VRS bedient hat, ist wohl zu viel Geld geflossen, was nun zurückgezahlt werden muss und das Leichlinger Unternehmen in finanzielle Schieflage bringt. Weiter heißt es vom BGH: „Die Entscheidung wirkt nicht nur rückwärts, sondern auch in die
Zukunft.“

Hierdurch sei eine, bereits durch die geringen Fahrpreisanpassungen in der Vergangenheit entstandene Lage noch „weiter verschärft“ worden, führt der Anwalt weiter aus. Von der Geschäftsführung Hüttebräuckers heißt es: „Unser Ziel ist es weiterhin, den Geschäftsbetrieb mit geeigneten Maßnahmen nachhaltig zu sanieren.“