Prozess in Düsseldorf Freispruch für Willicher nach angeblichem Autorennen
Willich/Düsseldorf · Es war nicht nachweisbar, dass zwei junge Männer auf der Düsseldorfer Königsallee ein illegales Rennen gefahren sind.
Zwei junge Männer, die sich wegen eines angeblichen Autorennens auf der Königsallee vor dem Amtsgericht verantworten mussten, sind am Mittwoch freigesprochen worden. Ein illegales Rennen war ihnen nicht nachzuweisen. Der Anklage zufolge waren die beiden Männer aus Willich, heute 22 und 27 Jahre alt, im Januar 2021 nachts mit ihren Autos in Düsseldorf unterwegs. Der Jüngere fuhr ein BMW 3er Coupé, der Ältere einen Kombi der Marke Audi. An der Ampel zur Blumenstraße hätten die Fahrer dann kurz nach Mitternacht ein Rennen gestartet – bei Grün seien sie mit quietschenden Reifen und aufheulenden Motoren losgerast. Dicht hintereinander seien sie dann auf den Corneliusplatz zugefahren. Dort habe der BMW-Fahrer in der Kurve die Kontrolle über den Wagen verloren, der mit dem Heck ausgebrochen sei. Die Angeklagten hätten, so heißt es in der Anklage, absichtlich die höchstmögliche Geschwindigkeit aus ihren Autos herausholen wollen und dabei billigend in Kauf genommen, dass sie andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen.
Vor dem Amtsgericht äußerten sich die Angeklagten am Mittwoch nicht zu den Vorwürfen. Mehrere Polizisten berichteten einstimmig von ihren Erinnerungen an die Nacht: Die Beamten waren zu Fuß auf Streife im Hofgarten unterwegs. Weil sie laute Motorengeräusche hörten, gingen sie in Richtung Kö. Dort bogen der BMW und der Audi auf den Corneliusplatz ein und wurden an der Ecke zur Theodor-Körner-Straße angehalten. Die Wagen hätten das erlaubte Tempo 50 auf der Kö deutlich überschritten, sagte ein Polizist und sprach von einem „Renn-Charakter“. Der jüngere Fahrer, der bereits vorbestraft ist, habe sich bei der Kontrolle zudem respektlos verhalten und den Polizisten gesagt, sein Anwalt „haue ihn wieder raus“, wie die Vorsitzende Richterin sagte. Es sei die „Hochzeit auf der Kö“ während der Corona-Pandemie gewesen, berichtete ein anderer Beamter. Jedes Wochenende seien nachts viele junge Leute mit ihren Autos in Düsseldorf unterwegs gewesen, bis die Stadt die Straßen sperrte.
Jedoch konnten die Aussagen der Polizisten keine verlässlichen Erkenntnisse über die gefahrenen Geschwindigkeiten und die Witterungsverhältnisse liefern. Auch haben sie die Fahrer nicht eindeutig wiedererkannt. Ein illegales Autorennen war diesen damit nicht nachzuweisen. Darum sprach das Gericht die beiden Angeklagten frei. Dennoch richtete die Richterin einen Appell an die jungen Männer. „Nicht jede ,Asirunde‘ ist strafbar“, sagte die Vorsitzende. Doch der Fall eines illegalen Autorennens in Berlin, bei dem 2016 ein Unbeteiligter starb, zeige, welche Folgen solche Touren haben könnten. Einer der Fahrer wurde dort wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.