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Stadt prüfte neue Verfahren Pilotprojekt zur Graffitibeseitigung brächte wohl keinen Vorteil

Düsseldorf · Die Stadt will die neuen Verfahren aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen.

Graffiti, wie an der Klemensbrücke, sollen beseitigt werden.

Foto: Julia Hallmann

(hal) Sie sehen oft hässlich aus und verursachen zudem Kosten: Illegale Graffiti, die ohne die Erlaubnis der Eigentümer an Wände und Gegenstände wie Parkbänke und Stromkästen gesprüht werden. Die CDU in der Bezirksvertretung 5 wollte diesen Schmierereien an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, etwa am alten Pumpenhaus am Rheinufer oder in den Unterführungen am Parkplatz Niederrheinstraße, mit einem Pilotprojekt entgegentreten. Die Verwaltung hält allerdings nicht viel von diesem Vorschlag und begründet das.

Geplant war, dass die Verwaltung mit der Firma Graffiti-Guard Kontakt aufnehmen soll, die bereits in anderen Städten und Gemeinden tätig ist, um sich mit dieser über die Modalitäten eines Einsatzes im Stadtbezirk 5 auszutauschen. Denn die Firma verfüge über neue Technologien, die einen dauerhaften Schutz bieten würden. Sie habe beispielsweise schon den Kölner Dom nachhaltig gereinigt, führt die CDU in ihrem Antrag an, dem die Bezirksvertretung mehrheitlich zustimmte.

Das Amt für Gebäudemanagement hat aufgrund des Beschlusses Kontakt mit der Firma Graffiti-Guard aufgenommen und sich die beiden dort üblichen Verfahren erläutern lassen.

Beim ersten Verfahren wird eine Beschichtung, die offenporig ist, sodass der Untergrund atmungsaktiv bleib, aufgetragen. Diese Schutzschicht wird, wenn sich darauf ein Graffiti befindet, mit den herkömmlichen Reinigungsmethoden gesäubert. Allerdings muss die Beschichtung nach jeder Reinigung erneuert werden. Somit entstehen nach jeder Reinigung zusätzliche Kosten.

Beim zweiten Verfahren handelt es sich um eine geschlossene, nicht atmungsaktive Schutzschicht. Hierbei werden Nachteile für verschiedene Baumaterialien gesehen. Diese Schutzschicht hält laut dem Unternehmen Graffiti-Guard gut 100 Reinigungen stand. „Variante 2 bringt bei der Reinigung keinen wirklichen Vorteil, da die bekannten Reinigungsmethoden auf der Schutzschicht oder auf dem Bauwerk den gleichen Effekt haben“, erklärt die Verwaltung. Zudem würde durch die Schutzschicht die Reinigungszeit nicht verkürzt werden.

Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Firma Graffiti-Guard nur die Systeme vermarktet, jedoch die Arbeiten nicht selbst ausführt. Deshalb müsste auch noch ein Malerbetrieb gesucht werden, der bereit ist, das Schutzsystem aufzutragen und auch die Gewährleistung dafür übernimmt. Insgesamt sieht die Verwaltung deshalb keinen Vorteil bei den Verfahren von Graffiti-Guard.

Die bisherigen Erfahrungen mit den von ihr beauftragten Firmen seien gut und es gebe keinen Grund zur Beanstandung.

(hal pze)