Düsseldorf 2016 mussten schon zwölf Menschen aus dem Rhein gerettet werden

Die Vertreter von Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten." In den vergangenen Jahren wurde der Rhein immer wieder zur Todesfalle — im Rhein herrscht Lebensgefahr!

Symbolbild.

Foto: dpa

Düsseldorf. Im Jahr 2016 musste die Düsseldorfer Feuerwehr bereits zwölf Mal zur Personenrettung an den Rhein ausrücken. Zwei Menschen mussten dabei reanimiert werden. Im Mai 2015 verunglückte ein Mönchengladbacher im Rhein — er starb später in der Uniklinik Düsseldorf. Auch 2014 starben ein Mann im Rhein und einer im Angermunder Baggersee. Die meisten Unfälle dieser Art verzeichnete die Feuerwehr im heißen Sommer 2003 — fünf Menschen kamen dabei ums Leben.

Im Rhein ist das Schwimmen in bestimmten Zonen generell verboten.

100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen herrscht Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden. Auch andernorts ist Baden im Rhein lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben — ins Wasser ragende Kiesflächen — bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird hierbei aber die Gefahr des "Rückschwalles": Das Wasser kehrt in Wellen zurück.

Baden ist erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist, also am Unterbacher See.

Hier herrscht Badeverbot:

Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges

Suitbertussee

Fliednersee

Lambertussee in Kaiserswerth

Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen

Südpark-See

Unisee

Elbsee Süd und Nord