Gericht in Düsseldorf 500 Euro Strafe für „Haus-Querulantin“

Düsseldorf · Eine 78-jährige Seniorin soll in einem Mehrfamilienhaus in Unterbilk ihre Nachbarn terrorisiert haben. Dafür wurde sie jetzt vor dem Amtsgericht zu 500 Euro Strafe verurteilt.

Die 78-Jährige muss jetzt 500 Euro Strafe zahlen.

Foto: Wulf Kannegießer

(wuk) Alle vertragen sich, sind höflich und helfen sich gegenseitig. Doch diese „sehr nette Hausgemeinschaft“, wie sie ein Mieter beschrieb, wird in einem Unterbilker Mehrfamilienhaus regelmäßig und heftig von einer 78-jährigen Nachbarin gestört. Dafür landete die Seniorin auf der Anklagebank beim Amtsgericht wegen übler Beleidigungen und auch Bedrohung der Nachbarn. Die alte Dame wollte das aber nicht gelten lassen: Als „Intrige“ und „Komplott“ tat sie alle Vorwürfe ab. Die Richterin kam nach Anhörung der Nachbarn aber zum Schuldspruch gegen die Seniorin – und verhängte 500 Euro Strafe.

„Sie ist respektlos und rassistisch“, urteilte eine Krankenschwester (33) als Zeugin. Denn als die Mitmieterin abends im Juni 2022 durchs Treppenhaus ging, dabei an der offenen Wohnungstür der Seniorin vorbei musste, habe die 78-Jährige sie als „Scheißausländerin“ bezeichnet. Vorher habe die Angeklagte dieser Nachbarin schon öfter nachgerufen: „Wir sind hier nicht im Orient!“ Die Zeugin weiter: „Ich fühle mich nicht sicher, habe Angst vor dieser Frau!“ Dem stimmte ein Erdgeschossmieter (61) zu: „Man muss ja Angst haben, ins Treppenhaus oder in den Keller zu gehen!“ Denn als er die Seniorin im Treppenhaus nach der rassistischen Anfeindung der 33-Jährigen zur Rede stellte, habe die Rentnerin lauthals gekontert: „Komm’ doch hoch, Du schwule Sau! Ich steche dich ab!“ Formulierungen, bei denen sich die 78-Jährige auf der Anklagebank jetzt ein zufrieden wirkendes Lächeln nicht verkneifen konnte.

Zuvor hatte sie getönt, erst mit dem Einzug der Krankenschwester vor zwei Jahren habe der „Terror“ und angebliches „Mobbing“ gegen sie als Rentnerin begonnen. Sie verstieg sich sogar in die Behauptung, die Wohnung der Krankenschwester würde seitdem als „Absteige“ genutzt. Und zum „Beweis“ von angeblichem „Mobbing“ legte sie der Richterin handgeschriebene Zettel vor, auf denen die 78-Jährige allerdings nur aufgefordert wurde, das Treppenhauslicht doch mal auszumachen. „Alles ein Komplott“, wetterte die Angeklagte.

Aber nach Schilderung der Nachbarn sei die Seniorin die einzige Querulantin in der sonst „sehr netten Hausgemeinschaft“. Das sah nach Anhörung der Zeugen auch die Richterin so. Sie zweifelte nicht an der Glaubwürdigkeit der Nachbarn. Eine zunächst schriftlich verhängte Strafe von 2000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) gegen die Seniorin wurde im Urteil zwar auf 500 Euro reduziert. Aber nur, weil die 78-Jährige von Grundsicherung lebt, also monatlich nur 400 Euro zur Verfügung hat. Intensiv hat sich die Seniorin über die Möglichkeiten einer Schuldspruch-Anfechtung informiert.