Mit Drogen erwischt 83-jähriger Dealer von Haft verschont

Das Amtsgericht verurteilte den Senior am Donnerstag lediglich wegen Drogenbesitzes zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Er trug sechs Gramm Heroin bei sich, als die Polizei ihn erwischte

Der Angeklagte wartet vor dem Amtsgericht in Düsseldorf auf die Verhandlung.

Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf (dpa). Rekordverdächtige 83 Jahre alt ist ein vorbestrafter Drogendealer, den das Amtsgericht Düsseldorf am Donnerstag zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt hat. Der Senior war erst 2011 wegen Drogenhandels zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden und 2012 auf Bewährung freigekommen. 2014 erwischte ein Polizist den allein lebenden Opa in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs mit sieben Päckchen Drogen, die insgesamt rund sechs Gramm Heroin enthielten. Weil nach Ansicht des Richters nicht genügend Beweise für einen erneuten Drogendeal vorlagen, kam der Mann vorerst mit einer Bewährungsstrafe davon.

Erstaunlich fit für einen als hochbetagt zu bezeichnenden Mann sitzt der angeklagte P. in gepflegter Jeans und dunkler Wetterjacke neben seinem Anwalt Stephan Voigtel. P. mischt sich immer wieder in die einstündige Verhandlung ein, obwohl er doch eigentlich gar nichts zur Sache sagen wollte. Die Augen funkeln hinter der randlosen Brille.

„Für sein Alter ist er noch sehr viel auf Achse“, sagt die Bewährungshelferin. Mehrere Vorstrafen hatte der allein lebende frühere Schreiner bereits kassiert, darunter Unfallflucht und Fahren unter Drogeneinfluss. In „durchaus erheblichem Maß“ habe der Senior begonnen, selbst Drogen zu nehmen und zur Finanzierung auch damit gehandelt, sagt sein Verteidiger.

Nach der Entlassung aus dem Gefängnis lebte der alte Herr monatelang in Notunterkünften, bevor er eine eigene Wohnung bekam. Das Geld habe nie gereicht, sagt die Bewährungshelferin. 399 Euro Grundsicherung, besser bekannt als Hartz IV, bekam er im Monat. Davon blieben nach Abzügen rund 350 Euro. Er habe Schulden bei Bekannten gemacht und Vorschüsse bei der Grundsicherung abgestottert. Drogen nehme er aber nicht mehr, sagt die Bewährungshelferin. Er sei auch sehr zuverlässig.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers muss noch gesondert entschieden werden, ob der Senior wegen der älteren Haftstrafe doch zurück ins Gefängnis muss, weil er während der Bewährungszeit erneut straffällig geworden war. Die Chancen stünden aber gut, mit einer Verlängerung der Bewährungszeit davonzukommen.

Richter Alexander Stumpe findet es merkwürdig, dass P. doch wieder mit Heroin erwischt wurde. Aber mit 83 Jahren sei er möglicherweise auch „nicht der geeignete Kandidat“ für eine Therapie, um dann „langjährig fröhlich drogenfrei zu leben“.