Düsseldorf Abnehmen, um den Job zu behalten

188-Kilo-Mann vergleicht sich vor Gericht mit seinem Arbeitgeber.

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Düsseldorf. Der wegen seines Übergewichts gekündigte Hartmut H. und sein Arbeitgeber haben sich vor dem Landesarbeitsgericht auf einen Vergleich geeinigt. Demnach wird der 49-Jährige weiter in der Firma für Garten- und Tiefbau beschäftigt. Gleichzeitig versichert er, sich um eine Gewichtsreduzierung zu bemühen - um wieder alle Arbeiten ausführen zu können, die in seinem Arbeitsvertrag aufgeführt sind.

„Es geht hierbei um den guten Willen“, sagte Richterin Hannelore Paßlick. „Falls es nicht klappt, steht es dem Arbeitgeber frei, erneut eine Kündigung auszusprechen.“

Nach 30 Jahren hatte die Gartenbaufirma seinem Mitarbeiter die Kündigung ausgesprochen, weil er die geforderten Leistungen nicht mehr erfülle. Hartmut H. ist anderer Meinung: Zwar sei er wegen seiner Adipositas schwerbehindert, die geforderten Arbeiten könne er dennoch leisten. In die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgerichts ging Hartmut H. mit einem guten Bauchgefühl: Stolze zwölf Kilo hat er während einer siebenwöchigen Kur abgenommen, nun wiegt er 188 Kilogramm.

„Und ich finde, das sieht man auch“, sagte sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann bewundernd. Während der Kur sei der 1,94 große Mann psychologisch betreut worden, das habe ihn von den sonst üblichen stressbedingten „Fressattacken“ abgehalten. Mit Sport und einer Ernährungsumstellung habe er gegen die Pfunde angekämpft.

Den guten Willen sieht nun offensichtlich auch der Arbeitgeber. Er hat sich auf den Vergleich eingelassen, wird künftig aber quartalsweise mit einem ärztlichen Attest über den Gesundheitszustand und das Gewicht seines Arbeitnehmers informiert. Bis Hartmut H. wieder alle Arbeiten ausführen kann, wird sich die Gartenbaufirma bemühen, Aufgaben zu finden, die auch mit 188 Kilogramm Körpergewicht zu bewältigen sind.

Dass das in der Vergangenheit nicht immer einfach war, verdeutlichte der Betriebsleiter gestern noch einmal: „Letztens kam er aus einem 1,30 Meter tiefen Graben nicht mehr allein raus. Da musste ich einen weiteren Mitarbeiter schicken.“ Auch Pflasterarbeiten könne Hartmut H. nicht mehr ausüben. „Das Bücken ist das Problem“, so der Betriebsleiter.

Zurzeit würde der 49-Jährige deshalb mit Vorarbeiten betraut. „Aber es kann nicht Sinn und Zweck sein, dass man bis zu seiner Rente eine Beschäftigungstherapie mit ihm betreibt“, so der Anwalt der Gartenbaufirma. Deshalb müsse sich Hartmut H. nun bemühen, sein Gewicht deutlich zu reduzieren. „Das ist eine Voraussetzung zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses.“