Angermund: Weiter Streit um Neubauten auf Acker
Experte findet Begründung für Ausnahme nicht schlüssig.
Düsseldorf. Eigentlich geht es nur um die Pläne für fünf Einfamilienhäuser und zwei Doppelhaus-Hälften auf einer Ackerfläche. Doch an ihnen entzündet sich eine Grundsatzdebatte. Die Kernfrage: Wie grün soll der Düsseldorfer Norden bleiben? Die Verwaltung, einschließlich OB Dirk Elbers, plädiert stets für „Innenverdichtung vor Außenverdichtung“. Grünflächen und Äcker sollen nicht bebaut werden.
Um so mehr verwundert es, dass die Verwaltung an der Straße Auf der Krone eine Ausnahme macht — obwohl es sich laut Baugesetzbuch um ein als Außenbereich definiertes Gelände handelt, das nach Paragraf 35 grundsätzlich keine Bebauung zulässt.
Die Stadt begründete das nach FDP-Anfrage in der Bezirksvertretung 5 damit, dass die „öffentlichen Belange nicht beeinträchtigt“ seien. Für Fachanwalt Andreas Berstermann aus Düsseldorf ist diese Begründung unzureichend. „Das ist ein Zirkelschluss. Die öffentlichen Belange sind ja, dass in Außenbereichen nicht gebaut werden soll.“ Auf Nachfrage beim Bauaufsichtsamt hieß es am Donnerstag, dass die Ausnahme gemacht wurde, weil es sich nur um eine Einzelbebauung handele. Offen blieb die Frage, warum man überhaupt vom generellen Kurs abgewichen ist.
Ob die juristischen Voraussetzungen für eine Bebauung gegeben sind, prüft zurzeit noch die Bezirksregierung. ale