Hat Professor Kinder mit Pistole bedroht?
Wissenschaftler hatte immer wieder Streit mit der Nachbarsfamilie.
Düsseldorf. An der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität gilt der Professor auch heute noch als Koryphäe auf seinem Fachgebiet. Doch am zweiten Weihnachtstag vor zwei Jahren soll der 72-Jährige völlig ausgerastet sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Nachbarskinder mit einer Gaspistole bedroht zu haben. Einem 14-Jährigen soll er die Waffe sogar an den Kopf gehalten haben. Am Donnerstag musste sich der Wissenschaftler dafür vor dem Amtsgericht verantworten. Der Prozess wurde allerdings unterbrochen.
Der Streit mit der Nachbarsfamilie, die sieben Kinder im Alter von vier bis 19 Jahren hat, schwelt schon länger. Immer wieder soll es zu Reibereien gekommen sein. Am fraglichen Abend waren drei Brüder und ein Freund noch zu später Stunde mit ihren Skateboards vor dem Haus im Düsseldorfer Süden unterwegs.
Angeblich sollen die Jungen dabei dem silbernen Mercedes des Professors zu nahe gekommen sein. Plötzlich sei der 72-Jährige dann mit einer Pistole an der Gartenmauer aufgetaucht. „Wir konnten nicht erkennen, dass es nur eine Gaspistole war“, so der 16-jährige Sohn der Familie.
Einem Kind soll er die Pistole sogar in die Hand gegeben und gedroht haben: „Da sind zwölf Schuss drin, die reichen für eure ganze Familie.“ Außerdem habe er den Brüdern mit weiteren Konsequenzen gedroht, wenn sie noch einmal an seinem Haus vorbei fahren. „Meine Kinder waren völlig verängstigt. Ich habe sie in der Zeit danach morgens mit dem Auto zur Bushaltestelle gebracht“, erklärte der 62-jährige Familienvater.
Doch der Prozess kam sehr schnell ins Stocken. Der Rechtsanwalt des Professors forderte, das Verfahren einzustellen. Begründung: Die Nachbars-Familie habe im Vorfeld Akteneinsicht erhalten, obwohl sie nicht als Nebenkläger auftritt. Dabei habe sie auch lesen können, was sein Mandant zu den Vorwürfen sagt. Und dies sei nicht rechtens. Der Anwalt stellte einen Befangenheitsantrag, weil der Richter seine vorgetragenen Bedenken nicht ernst genommen habe. Darüber muss nun ein anderes Gericht entscheiden, dann gibt es einen neuen Termin.
Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt erklären, er bestreite die Vorwürfe.