Ausstellung zum Thema Zwangssterilisation Erinnerung an Opfer der Zwangssterilisation
Düsseldorf · Eine Ausstellung widmet sich der NS-Zwangssterilisation – und ihren Betroffenen, die jahrzehntelang nicht als Opfer anerkannt wurden.
Johanna S., 1914 geboren, verheiratet, Mutter eines gesunden Kleinkindes, zwangssterilisiert wegen „angeborenen Schwachsinns“ am 26. Mai 1937: Es sind Fälle wie dieser, die ab heute in einer neuen Ausstellung in der Mahn- und Gedenkstätte im Fokus stehen. Tausende Menschen wurden in Düsseldorf im Nationalsozialismus Opfer einer Zwangssterilisation, rund 400 000 Menschen waren es bundesweit. Über Jahrzehnte wurden sie nicht als Opfer des Regimes anerkannt, erst 2011 gestand der Bundestag ihnen einen Entschädigungsanspruch zu. „Diese Gruppe spielt bis heute im öffentlichen Bewusstsein kaum eine Rolle“, sagt der Leiter der Mahn- und Gedenkstätte, Bastian Fleermann. Dem setze man nun ganz bewusst eine Sonderausstellung entgegen.
Diese ist in verschiedene Themenbereiche unterteilt, neben den Opfern ist etwa auch den Tätern ein eigener Bereich gewidmet. Grundlage dieses „Eingriffs in die Menschenwürde“, wie es im Titel der Ausstellung treffend heißt, war die von den Nationalsozialisten propagierte Vorstellung von Rassenhygiene und einer homogenen und gesunden „Volksgemeinschaft“. Im Juli 1933 wurde die zwanghafte Sterilisation durch das sogenannte Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses legalisiert – und der Grund für die jahrelange Missachtung der Opfer. „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“, sagte der CDU-Politiker und ehemalige NS-Kriegsrichter Hans Filbinger 1978.
In dem Gesetz wurde zudem in genauer Verfahrensablauf festgelegt. Bekam das Gesundheitsamt etwa von Ärzten, Heimen oder auch Nachbarn die Meldung über eine möglicherweise vorliegende Erbkrankheit – darunter fielen nach dem Gesetz etwa „angeborener Schwachsinn“, Schizophrenie und erbliche Blindheit –, wurde die Person von Amtsärzten untersucht und eine Empfehlung abgegeben. Die endgültige Entscheidung traf dann eine eigenes eingerichtete Sonderkammer am Amtsgericht, das sogenannte Erbgesundheitsgericht. Durchgeführt wurde die Sterilisation in einer Klinik.
Rund 3200 Akten zu solchen Verfahren liegen im Stadtarchiv, einige davon sind als Kopien in der Ausstellung zu sehen. In 90 Prozent davon sei die „zwanghafte Unfruchtbarmachung“, wie es im Gesetz heißt, angeordnet und durchgeführt worden, sagt Archivleiter Benedikt Mauer. In vielen Fällen – so auch bei Johanna S. – gegen den Widerstand der Betroffenen und ihrer Familien. Doch es gab auch Eingriffe ‚am Gesetz vorbei‘, unter anderem bei Häftlingen im Gefängnis Ulmer Höh‘, Sinti und Roma und den damals verächtlich als „Rheinlandbastarde“ titulierten Nachkommen schwarzer Soldaten der französischen Rheinlandbesetzung. Insgesamt wurden zwischen 1934 und 1945 mehr als 5000 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer zwangssterilisiert.
1935 berichtete über die bisherige Bilanz der Maßnahme die Lokalzeitung, der Artikel ist ebenfalls Teil der Ausstellung. „Es war ein öffentliches Verbrechen“, sagt Fleermann, „mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung.“ Das habe auch damit zu tun, dass die Anordnung von Ärzten, Juristen und Beamten kam – und ihr Blick auf die Betroffenen nicht nur medizinisch, sondern auch von einem Klassenbewusstsein geprägt gewesen sei. So auch bei Johanna S., die als Hausangestellte arbeitete und immer mal wieder arbeitslos war. Vor Gericht hatte ihr Vater als Argument gegen die Sterilisation zudem auf die misslichen häusliche Verhältnisse verwiesen, in denen sie großgeworden war. Vergeblich. Johanna S. durfte keine Kinder mehr bekommen. Zum Zeitpunkt der Sterilisation war sie erneut schwanger, das Kind wurde im gleichen Eingriff abgetrieben. Ihr voller Name ist wie der aller Opfer mit Blick auf die Privatsphäre der oft völlig traumatisierten Überlebenden und ihrer Familien bewusst nicht Teil der Schau.
Im letzten Raum der Schau hängt eine Tafel, auf der die Lebensläufe bekannter Düsseldorfer Täter nach dem Krieg nachgezeichnet werden. Brüche gibt es dabei kaum, viele praktizierten weiter. Von Friedrich Panse, Direktor der psychiatrischen Anstalt Grafenberg, der als Gutachter auch maßgeblich an den Krankenmorden der Aktion „T4“ beteiligt war, ist das Zitat überliefert: „Mein Gewissen ist in dieser so schwierigen Angelegenheit völlig rein.“
Info Die Ausstellung ist bis 6. Juni in der Mahn- und Gedenkstätte, Mühlenstr. 29, zu sehen. Es gilt 2G. Alle Infos: duesseldorf.de/mahn- und gedenkstaette.