Bewährung für Räuber-Rentner
70-Jähriger hatte wegen Altersarmut eine Bank und eine Tankstelle überfallen.
Düsseldorf. Es ging um schwere Vorwürfe: einen bewaffneten Banküberfall und einen Raub auf eine Tankstelle. Trotzdem war das Verfahren gegen Rentner Heinrich W. (Name geändert) vor dem Landgericht schon mittags beendet, obwohl eigentlich ein zweiter Verhandlungstag geplant war. Denn der 70-Jährige ist nach mehreren Bypass—Operationen gesundheitlich schwer angeschlagen. Der erste Prozess im Juli musste abgebrochen, der Senior mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Darum fand die Verhandlung im Schnelldurchgang statt — und endete mit einem außergewöhnlich milden Urteil.
Auch gestern saß Heinrich W. zitternd auf der Anklagebank, neben ihm ein Arzt, und konnte vor Aufregung kaum sprechen. Der Senior schilderte seine traurige Geschichte. Er war selbstständiger Fliesenlegermeister, hatte immer gut verdient, aber wenig zurück gelegt. Als Rentner wollte er ein „zwei Badezimmer im Monat“ machen und sich etwas nebenbei verdienen. Doch als der Mann schwer krank wurde, geriet er plötzlich in finanzielle Schieflage.
Im Keller fand er noch eine alte Pistole. Die hatte Heinrich W. früher dabei, wenn er die Lohntüten seiner Mitarbeiter auslieferte. Damit bewaffnet überfiel er am 5. Dezember vergangenen Jahres die Tankstelle an der Elisabethstraße. Seine Beute: 2000 Euro. Am 24. Februar diesen Jahres startete er in der Volksbank seinen zweiten Coup und flüchtete mit 5000 Euro. Gefasst wurde der Senior, als er die gleiche Bank am 20. Mai noch einmal ausrauben wollte.
Der 48-Jährige Bankkaufmann, den er mit der Pistole bedroht hatte, überstand den Überfall ohne bleibende Schäden. „Ich war zwei Tage krank. Außerdem hatten wir einen guten Psychologen, der uns geholfen hat“, sagte der Mann aus. Lediglich vor der Verhandlung sei es ihm „gar nicht so gut“ gegangen. Er wolle das so schnell wie möglich beenden.
Da Heinrich W. alles gestanden hatte, wurde auf weitere Zeugen verzichtet. Und der 70-Jährige kam mit einer außergewöhnlich milden Strafe davon. Weil seine Waffe bei den Taten nicht geladen und er in einer psychologischen Ausnahmesituation gewesen sei, wurde er zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.