Verkehr in Düsseldorf Bahnübergang wieder Thema in Bezirksvertretung

Düsseldorf · Am Hackenbruch ist trotz mehrerer Unfälle bis heute nicht viel verbessert worden.

Der Bahnübergang „Am Hackenbusch“ soll nach mehreren Unfällen entschärft werden.

Foto: Ingel/Marc Ingel

(arc) Am Bahnübergang Am Hackenbruch, der nur mit Halbschranken gesichert ist, gab es mehrere Unfälle – zuletzt im Juni 2019, als ein Auto mit einem Güterzug kollidierte. Verletzte gab es zum Glück nicht. Gut sechs Jahre zuvor kam es zu gleich zwei Kollisionen. Ein Linienbus wurde von zwei, ein Auto von einem Güterzug getroffen. In einem Fall wurde der Zug aus dem Gleis gehoben und raste in eine Kleingartenanlage. Die Situation vor Ort ist ziemlich unübersichtlich, da eine unmittelbar hinter dem Übergang liegende Kurve die Sicht auf den Bahnübergang beeinträchtigt.

Die Deutsche Bahn gab nach dem bisher letzten Unfall eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, die eine „verkehrliche Lösung für die Aufhebung der Bahnübergänge Am Hackenbruch und Kamper Weg“ zum Ziel haben sollte. Das ist inzwischen anderthalb Jahre her, passiert ist seitdem wenig bis gar nichts. Außerdem sollte nach Möglichkeit eine so genannte Gefahrraumfreimeldeanlage installiert werden. Daher fragen CDU und Grüne jetzt für die kommende Sitzung der Bezirksvertretung 8 am Donnerstag, 20. Januar, im Schützenhaus Eller (18 Uhr), was denn nun aus dieser Machbarkeitsstudie geworden ist. „Und falls diese noch nicht vorliegt: Wann ist mit einer Vorlage an die Bezirksvertretung 8 zu rechnen?“

Darüber hinaus würen die beiden Kooperationspartner, die in dem Gremium zusammen eine Mehrheit bilden, gerne wissen, wie das weitere Verfahren für Planung und Realisierung der Umgestaltung des Bahnübergangs auch unter Berücksichtigung der im Mai 2020 aufgeführten verkehrsplanerischen und lärmmindernden Ziele aussieht. Und nicht zuletzt: „Was hat die Prüfung der vom Eisenbahn-Bundesamt (erstmals 2014 !) für den Bahnübergang Am Hackenbruch empfohlenen Installation einer Gefahrraumfreimeldeanlage für die bestehende Halbschrankenanlage ergeben?“

Hintergrund: Die Verwaltung hatte die Deutsche Bahn vor anderthalb Jahren abermals gebeten, die kurzfristige Installation einer Gefahrraumfreimeldeanlage zu den bestehenden Halbschranken zu prüfen. Da eine solche Kombination laut Eisenbahnbetriebsordnung jedoch nicht zulässig sei, habe die Bahn diese Frage zur Klärung an das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde weitergeleitet.

Immerhin: Ebenfalls Mitte 2020 hatte die Bahn der Stadt mitgeteilt, dass zwischen Höher Weg und Vennhauser Allee in beiden Fahrtrichtungen fast vollständig Lärmschutzwände installiert werden sollen – „soweit dies baulich und technisch möglich ist“. Die Umsetzung der Maßnahme soll voraussichtlich ab 2023/2024 erfolgen.