Düsseldorf Bundespolizei nimmt Taschendiebe am Fernbahnhof fest

Beamte hatten zuvor beobachtet, dass zwei Männer überaus hilfsbereit beim Ein- und Ausstieg geholfen hatten.

Foto: Jörg Knappe

Düsseldorf. Bundespolizeibeamte konnten am Mittwoch gegen 15.30 Uhr am Düsseldorfer Fernbahnhof eine Personengruppe beobachten, die älteren Reisenden beim Ein- und Aussteigen aus den Zügen behilflich war. Vom Grundsatz her ein nette Geste, die aber nach dienstlichen Erfahrungen nicht unbedingt üblich ist.

Da den Polizeibeamten der Verdacht kam, dass es sich vermutlich um Taschendiebe handeln könnte, wurden zwei rumänische Staatsangehörige (männlich, 33 und 39 Jahre) angesprochen. Da beide Männer bereits wegen Taschendiebstahl polizeilich in Erscheinung getreten waren, wurden sie durchsucht. Hierbei wurden 100 britische Pfund und ein Smartphone (Wert ca. 440 Euro) vorgefunden. Zeitgleich erstattete eine 53-jährige Duisburgerin eine Anzeige bei der Bundespolizei, da ihr beim Aussteigen aus dem Zug ihr Smartphone gestohlen wurde. Da sie nachweisen konnte, das dass vorgefundene Smartphone ihr eigenes Handy war, wurde es ihr wieder ausgehändigt.

Die "hilfsbereiten" Herren wurden zur Anzeige gebracht und konnten etwas später die Dienststelle verlassen. Bereits gegen 12 Uhr hatten schon Taschendiebstahlsfahnder der Bundespolizei am Fernbahnhof einen algerischen (29) und einen marokkanischen Staatsangehörigen (18) dabei beobachtet, wie sie einem englischen Reisenden, der den Fahrplan studierte, unbemerkt seinen Rucksack entwendeten. Unmittelbar vor der Festnahme stiegen die Taschendiebe in eine Regionalbahn und fuhren in Richtung Duisburg davon. Am Duisburger Bahnhof wurden sie dann von den verständigten Bundespolizisten in Empfang genommen und der Dienststelle zugeführt. Da sie mittlerweile im Besitz eines zweiten Rucksacks waren, den sie auf der kurzen Bahnfahrt einer bisher unbekannten Person entwendet hatten, wurden sie für weitere polizeiliche Maßnahmen in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Der entstandene Schaden beträgt ca. 1400 Euro. Dem englischen Reisenden konnte sein Eigentum wieder ausgehändigt werden.