Der große Streit um einen kleinen Poller in Düsseldorf

Die Zufahrt zu einigen Häusern in Niederkassel ist durch die Sperre unmöglich geworden und sorgt für einen Nachbarschaftsstreit. Betroffen ist die Familie von zwei Ex-Venetien.

Foto: A. Krüger

Düsseldorf. Wie heißt es doch so schön in einem Sprichwort von Friedrich Schiller: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.“ Im feinen Niederkassel läuft nämlich gerade ein erbitterter Nachbarschaftsstreit. Grund ist ein Poller, der den Anwohnern seit dem 21. Juni die Nutzung eines kleinen Weges mit dem Auto unmöglich macht. Gesprochen wird nicht mehr. Die Anwälte haben nun das Wort. Und dabei mittendrin sind die beiden Ex-Venetien Ute Heierz-Krings und Anke Conti Mica und ihre Eltern, die an dem Weg wohnen, knapp 30 Meter von dem Poller entfernt. Aufgestellt haben die Absperrung die Besitzer der am Anfang des Weges liegenden Eckhäuser. Ihnen gehört die kleine Gasse je zur Hälfte.

„Seit Jahren war es nie ein Problem, wenn Handwerker oder meine Eltern ihren schweren Einkauf mit dem Auto bis vor das Haus gefahren haben“, ärgert sich Heierz-Krings. Und Monika (74) und Bernhard Heierz (77) sind nicht mehr die Jüngsten.

Ende der 90er Jahre wurde eines der Eckhäuser an die jetzigen Eigentümer verkauft: „Und obwohl die jetzigen Besitzer gar nicht in dem Haus wohnen, wurde uns seit Anfang 2017 angedroht, dass an dieser Stelle ein Poller gesetzt werden soll“, sagt Anke Conti Mica. Lediglich für ein angrenzendes Grundstück ist ein Wegerecht im Grundbuch eintragen, schon seit 1947. Und das wurde beim Verkauf nicht gelöscht. Dieser Anwohner besitzt einen Schlüssel für den Poller. Allerdings hat er nun ein zweites Haus für seine Eltern in der Gasse gekauft, die aber kein Wegerecht besitzen und somit den Poller auch nicht öffnen dürfen, wenn diese zu ihrem Haus möchten. Das ist für diese Partei problematisch, da das Haus gerade umgebaut wird und auch die Handwerker den Weg nicht mit dem Auto nutzen dürfen.

Und das ist für Rüdiger Thiele, dessen Ehefrau das Klageverfahren in Gang gesetzt hat, ein großes Ärgernis. „Dieses Verbot wird häufig umgangen. Deshalb lassen wir die Angelegenheit nun vor Gericht klären.“ In der Klageschrift, die der WZ vorliegt und die von den Eigentümern des Weges ausgeht, schreibt der Anwalt, dass die Kläger durch den Verkehr an Schlaf und angemessener Ruhe tagsüber gehindert werden, weil die Anwohner sehr unangemessen durch die Gasse fahren würden und das Beschleunigen und Abbremsen auf dem 28 Meter langen Weg zu einer hohen Lärmbelästigung führe. In einem Schreiben fordert eine Klägerin sogar Ersatz für die ihrer Meinung nach unberechtigte Nutzung ihres Eigentums. 833,34 Euro für den Zeitraum vom 17. März bis zum 16. Mai.

Für Bernhard Heierz sind diese Behauptungen absoluter Unsinn. „Auf dem kleinen Weg fährt niemand schnell. Und es geht uns ja nur darum, dass wir den schweren Einkauf abladen können. Außerdem, was passiert denn, wenn hier mal ein Notarzt kommen muss. Der würde wertvolle Zeit verlieren, wenn er erst durch die gesamte Gasse laufen muss.“

Für Rüdiger Thiele hätte es niemals so weit kommen müssen: „Das kostet alle Beteiligten nur Geld. Aber wenn man merkt, dass die Einsicht, langsam durch den Weg zu fahren, nach zwei Wochen immer verschwunden ist, dann muss man halt vor Gericht gehen.“ Seiner Meinung nach ist die Beeinträchtigung der Wohnqualität enorm. Thiele hofft, dass ein Gerichtsurteil den Frieden in der Straße wieder herstellen wird. „Wir wollen da später ja mal wieder hinziehen.“

Ein Termin beim Schiedsmann blieb ebenfalls ergebnislos. „Wir hatten der Familie Heierz angeboten, weiterhin ein bis zweimal pro Woche durchfahren zu dürfen, damit sie ihre Einkäufe in ihr Haus bringen können. Das haben sie aber abgelehnt.“

Sibylle Bramer, der das andere Eckhaus gehört, wollte sich auf Anfrage gegenüber unserer Redaktion nicht äußern.