Prozess in Düsseldorf Beihilfe-Anträge für Gattin: Richter unter Betrugsverdacht
Düsseldorf · Ein Jurist soll 13.000 Euro für Behandlungskosten seiner Frau vorsätzlich und zu Unrecht kassiert haben.
. (wuk) Unter Betrugsverdacht muss ein Richter seine Robe am Mittwoch mit einem Platz auf der Anklagebank beim Amtsgericht tauschen. Drei Jahre lang soll der 61-Jährige laut Anklage medizinische Behandlungskosten auch für seine Frau über die Beihilfestelle beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf abgerechnet und dadurch rund 13 000 Euro erschwindelt haben. Denn für Behandlungen von Ehepartnern übernimmt der Dienstherr nur dann einen Teil der Kosten, wenn deren Jahreseinkommen unter 18 000 Euro liegt.
Für die Beihilfe gelten
klare Einkommensregeln
Obwohl die Gattin des jetzt angeklagten Richters angeblich mehr Einkünfte erzielte, soll der 61-Jährige das nicht gemeldet, sondern immer weitere Anträge auf Übernahme von Behandlungskosten für seine Frau gestellt haben. Laut Dienstrecht ist eine Beihilfe gedacht als finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für Beamte, Soldaten und auch für Richter in Fällen von Krankheit, Geburt, Pflege oder Tod. In den Genuss dieser teilweisen Übernahme von medizinisch notwendigen Kosten kommen demnach auch deren Kinder und Ehepartner. Doch gelten bei Gatten oder Gattinnen klare Einkommensgrenzen. Im konkreten Fall lag dieser Betrag bei 18 000 Euro pro Jahr. Laut Anklage soll der Richter, der offenbar an keinem der acht Düsseldorfer Gerichte tätig ist, 2017 für Behandlungen seiner Gattin mehrere Beihilfe-Anträge gestellt und versichert haben, dass die Einkünfte der Ehefrau 2016 und auch im laufenden Jahr unterhalb dieser Einkommensgrenze lagen. Doch wie es in der Anklage jetzt heißt, habe er spätestens ab Anfang 2018 durch einen Steuerbescheid für 2016 erfahren, dass schon damals die Einkünfte seiner Gattin durch Vermietung und Verpachtung angeblich deutlich höher gelegen haben sollen. Das jedoch habe er nicht an die Beihilfestelle gemeldet, sondern für 2018 und 2019 weitere Beihilfeanträge für Behandlungskosten seiner Ehefrau gestellt. Dadurch habe er die Beihilfestelle und damit auch seinen Dienstherrn über einen langen Zeitraum getäuscht.
Parallel gibt es ein gesondertes Disziplinarverfahren
Die laut Anklage zu Unrecht kassierten rund 13 000 Euro soll der Richter inzwischen zurückgezahlt haben, wie es in einer Mitteilung des Amtsgerichts heißt. Demnach wolle der 61-Jährige jetzt aber trotzdem den Betrugsvorwürfen „entgegentreten“, sich also gegen die Anklage wehren. Laut Strafgesetzbuch ist zwar schon jeder Versuch eines Betruges strafbar, doch kann dieses Delikt nicht fahrlässig begangen werden, sondern nur vorsätzlich.
Betrugsabsicht müsste nachgewiesen werden
Ob es der Staatsanwaltschaft jetzt gelingt, diesem Richter eine solche Betrugsabsicht nachzuweisen, hat nun einer seiner Richterkollegen zu prüfen. Unabhängig vom Ausgang dieses Prozesses wird sich der Angeklagte parallel auch noch in einem Disziplinarverfahren zu verantworten haben.