Betrugsverdacht in Düsseldorf Unternehmer soll Ärzte um 225.000 Euro für Klinik-Gründung auf Sizilien betrogen haben
Düsseldorf · Statt als Startkapital, soll der Angeklagte 225.000 Euro für seinen Lebensunterhalt verwendet haben.
(ctri) Wegen eines Betrugsverdachts muss sich ein 50-jähriger Unternehmer derzeit vor dem Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte sei im Mai 2018 an die fünf Zeugen herangetreten, um sie zur Beteiligung an einem von ihm initiierten Projekt zu bewegen. Dabei soll es sich um die Gründung einer Privatklinik auf Sizilien gehandelt haben. Insgesamt 225 000 Euro haben die Beteiligten, darunter vier Ärzte aus Düsseldorf und Umgebung, anschließend auf das Konto eines niederländischen Unternehmens gezahlt, dessen Geschäftsführer der Angeklagte gewesen sei.
Mit dem Geld sollten laut der unterzeichneten Absichtserklärung die Vorlaufkosten sowie eine Machbarkeitsstudie zu EU-Fördermitteln finanziert werden. Dafür sei auch die medizinische Expertise der Beteiligten nötig gewesen. Bei einem positiven Studienausgang hätte die Klinik nach Angaben des Angeklagten voll aus EU-Mitteln finanziert werden und die Zeugen neben der Klinik-Beteiligung auch ein Beratungshonorar erhalten. Anschließend hätten sie dort tätig werden können. „Ich war begeistert von der Idee und ein wenig naiv“, sagte ein Meerbuscher Arzt vor Gericht. Als sich das Verfahren immer weiter zog und bis Sommer 2020 noch immer keine Studie erfolgt war, bekamen er und die anderen Zeugen Bedenken. „Wir haben einen Geschäftsbericht verlangt, den aber nie bekommen.“
Der Angeklagte, der mit einer Sizilianerin verheiratet ist, erklärte, das Geld sei für behördliche Gutachten ausgegeben worden. Er selbst habe sich auch beteiligt, aus dem gemeinsamen Geld aber auch seine eigenen Aufwendungen wie Büromiete und Flugkosten beglichen sowie ein Gehalt gezahlt. Die Zeugen hätte er darüber informiert. Durch den Beginn der Corona-Pandemie sei die Studie aber nie erfolgt. „Ich habe nichts falsch gemacht.“ Auf einen angebotenen Vergleich von drei- bis fünftausend Euro ließ sich die Staatsanwaltschaft nicht ein. Das Verfahren wird fortgesetzt. Nun könnten auch Zeugen aus den italienischen Behörden befragt werden, mit denen der Angeklagte in Kontakt gewesen sei.