Hohe Geldstrafen und Gefängnis Bundespolizei verhaftet fünf Reisende
Düsseldorf · In allen fünf Fällen lagen Haftbefehle vor. Zumeist konnte eine Haft durch Zahlen einer Geldstrafe verhindert werden.
(ale) Gleich mehrere mit Haftbefehl gesuchte Personen sind am vergangenen Wochenende der Bundespolizei am Flughafen ins Netz gegangen. Die fünf zur Fahndung ausgeschriebenen Personen fielen bei Kontrollen bei der Ein- oder Ausreise auf.
Am Freitagabend wollte ein belgischer Staatsangehöriger nach Dubai fliegen. Die Beamten stellten jedoch fest, dass der 23-Jährige im September 2023 von der Staatsanwaltschaft Kleve wegen Fahrens ohne Führerschein zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Da der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei bezahlte, konnte der in Belgien lebende Mann die so genannte Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.
Weiter ging es am Samstagmorgen mit einem 35-jährigen Serben, der nach Belgrad (Serbien) reisen wollte. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im September 2022 einen Haftbefehl wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel gegen den bereits im März 2021 Verurteilten erlassen. Der in Köln lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen ebenfalls durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei abwenden.
Auf dem Weg nach Nador (Marokko) war am Samstagabend ein niederländischer Staatsangehöriger. Gegen den 23-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft Kleve im Dezember 2023 einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen. Die Erzwingungshaft in Höhe von 17 Tagen konnte der Mann vermeiden, indem er die Geldbuße in Höhe von 500 Euro beglich. Am Sonntagnachmittag wollte dann ein 45-jähriger Deutscher seinen Flug nach Istanbul (Türkei) nehmen. Gegen ihn lagen gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor. Der erste wurde im März dieses Jahres wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen und der zweite im Juni dieses Jahres wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung gegen den im Mai und Juni 2023 Verurteilten ausgestellt. Doch auch der Düsseldorfer konnte einer Haft (von 380 Tagen) entgehen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 8300 Euro zahlte. Zuletzt kontrollierten die Bundespolizeibeamten eine Niederländerin, die nach Istanbul (Türkei) wollte. Bei der 37-Jährigen wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Aachen nach ihr suchte. Es lag ein Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr vor. In diesem Fall konnte die Geldstrafe in Höhe von 3900 Euro nicht beglichen werden. Somit muss die Frau nun die Ersatzfreiheitsstrafe antreten, die sich auf 130 Tage beläuft.