Corona-Ausbruch in Düsseldorf Wegen Quarantäne in der JVA fallen einige Prozesse aus

Düsseldorf · In dem Gefängnis mit 835 Haftplätzen sind offenbar 40 Insassen positiv. Verhandlungen und Gespräche mit Anwälten müssen verschoben werden.

Die JVA in Düsseldorf. Bis zum 15. Februar gelten dort vorerst noch verstärkte Schutzmaßnahmen.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Wegen steigender Corona-Infektionszahlen steht die Düsseldorfer Justizvollzugsanstalt (JVA) derzeit in weiten Teilen unter Quarantäne. Das Haus mit 835 Haftplätzen und aktuell rund 40 positiven Fällen sei von Corona-Infektionen „in allen möglichen Bereichen“ betroffen, für Mittwoch sei eine Reihentestung geplant, alle übrigen Maßnahmen würden jetzt in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt getroffen. Das bestätigte JVA-Leiterin Charlotte Narjes am Montag auf Anfrage. Deutlich eingeschränkt sind damit auch Besprechungs-Möglichkeiten für die Anwaltschaft mit ihren inhaftierten Mandanten. Voraussichtlich wird die Schutz-Maßnahme bis zum 15. Februar dauern. Unter diesen Umständen wurde am Montag beim Amtsgericht ein Prozess gegen einen 29-jährigen Tatverdächtigen komplett abgesagt. Ihm wird zweifache Vergewaltigung vorgeworfen.

Strafverteidiger Tim Görmiller musste bereits Absagen von fest vereinbarten Besprechungsterminen mit Mandanten in der JVA hinnehmen. Sein Anwaltskollege Markus Wittke ergänzt, dass auch für Angehörige von frisch inhaftierten Mandanten aktuell keinerlei Besuchsmöglichkeiten hinter Gittern angeboten werden können. Für einen 29-jährigen Angeklagten bedeutet die Quarantäne zudem, dass sein für Montag geplanter Strafprozess vor dem Amtsgericht wegen zweifacher Vergewaltigung abgesagt und zunächst auf den 24. Februar verschoben werden musste.

Laut Anklage soll er sich im Oktober 2019 nach einem Zechgelage zwar frühmorgens aus der Wohnung einer gleichaltrigen Frau entfernt, soll dabei aber heimlich deren Wohnungsschlüssel mitgenommen haben. Eine Stunde später sei er mit dem Schlüssel in die Räume zurückgekehrt. Die 29-Jährige, die bereits geschlafen habe, soll er entkleidet und sie dann trotz heftiger Gegenwehr vergewaltigt haben.

Unter Auflagen wurde der Verdächtige kurz danach von der U-Haft verschont und kam wieder auf freien Fuß. Bevor eine Gerichtsverhandlung über diesen Vorwurf möglich war, soll er sich im Mai 2021 jedoch erneut an einer Frau (19) vergangen haben und wurde deshalb in der JVA Düsseldorf in U-Haft genommen. Nach ersten Informationen soll er beide Taten bisher bestritten haben.

Ob die Neu-Auflage seiner Gerichtsverhandlung in knapp drei Wochen möglich sein wird, ist ebenso wie bei anderen Verfahren gegen inhaftierte Angeklagte aktuell ungewiss. Man werde aber weiterhin, so JVA-Leiterin Narjes, „bei allen Gefangenen individuell prüfen“, ob sie je nach Infektionslage zu Gerichtsterminen ins Justizzentrum gebracht werden können oder nicht.