Haftstrafe wegen Schwarzfahrens Freilassung von Gisa M. gefordert
Düsseldorf · Die 56-Jährige aus Düsseldorf, die früher obdachlos war, sitzt wegen zweimaligen Schwarzfahrens im Gefängnis. Ihre Unterstützer fordern eine Begnadigung.
(veke) Der Protest gegen die Strafe von Gisa M. lässt auch vier Wochen nach ihrer Inhaftierung nicht nach. Am Dienstag protestierten ehemalige Häftlinge und weitere Unterstützer vor dem Justizministerium für die Freilassung der 56-jährigen Düsseldorferin, die wegen Schwarzfahrens eine Haftstrafe verbüßen muss. Die neun Männer und Frauen, die selbst einmal wegen des „Erschleichens von Beförderungsleistungen“ im Gefängnis gesessen haben, erschienen in schwarz-weiß-gestreifter Häftlingskleidung. Sie forderten nicht nur die Freilassung von Gisa M., sondern auch die Abschaffung des Paragrafen 265a aus dem Strafgesetzbuch.
Gisa M., die früher auf der Straße gelebt hat und drogenabhängig war, wurde am 4. November verhaftet und sitzt seitdem in der JVA. Weil sie mehrfach ohne gültiges Ticket mit der Bahn gefahren ist und sich nicht an gerichtliche Auflagen gehalten hat, soll sie ein halbes Jahr Haftstrafe verbüßen. Die 56-Jährige hat ein Gnadengesuch gestellt, über das das Landgericht aber bislang nicht entschieden hat.
Aus Sicht ihrer Unterstützer hatte Gisa M. keine andere Wahl – sie ist regelmäßig zur Methadonambulanz in die Innenstadt gefahren, das Geld für Tickets reiche für viele arme Menschen schlicht nicht, so der Tenor. Hubert Ostendorf, Gründer des Straßenmagazins Fiftyfifty, für das Gisa M. gearbeitet hat, bezeichnete den Paragraf 265a, der das Schwarzfahren unter bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe stellt, als „unsäglich“. Es sei Zeit, den Paragrafen abzuschaffen und das Fahren ohne Ticket als „geringes Delikt“ zu einer Ordnungswidrigkeit zu erklären.
Auch SPD-Ratsherr Martin Volkenrath, der zudem im Aufsichtsrat der Rheinbahn sitzt, empfindet es als „zutiefst ungerecht, zutiefst unökonomisch“, dass Schwarzfahren als Straftat gewertet wird. Er wies darauf hin, dass ein Hafttag in NRW pro gefangener Person fast 180 Euro kostet. Das sei unverhältnismäßig im Vergleich zu den entstandenen Schäden für die Verkehrsunternehmen.