Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt an diesem Donnerstag (10.30) über eine fristlose Kündigung nach einem Böllerwurf. Ein Mitarbeiter eines Logistikunternehmens hatte hinter einer Lagerhalle einen Böller gezündet und auf ein benachbartes Betriebsgelände geworfen. Dabei soll ein Leiharbeiter, der hinter ihm stand, ein Knalltrauma erlitten haben.
Daraufhin hatte der Böllerwerfer die Kündigung erhalten. Er habe die Verletzung von Kollegen in Kauf genommen, argumentierte sein Arbeitgeber. Außerdem habe es sich um einen illegalen Böller gehandelt. Doch in erster Instanz hatte der Gekündigte gewonnen. Eine Abmahnung sei für diesen Pflichtverstoß ausreichend, befand das Arbeitsgericht.