Bezirksvertretung hat Befreiung erteilt Grünes Licht für Wohnhaus nahe Haus Spilles
Düsseldorf · Besonders schön ist der Gebäudekomplex an der Schlossparkstraße 3 wahrlich nicht: Ein typischer Büroriegel aus den 1960er Jahren, in dem die AOK mit einer Außenstelle sitzt. Dass dieser durch ein großes Wohnhaus ersetzt werden soll, finden deshalb auch die meisten Mitglieder der Bezirksvertretung 9 in Ordnung.
Geplant ist ein Gebäude mit vier Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss.
Doch gleich gegenüber liegt das selbstverwaltete Jugendzentrum Haus Spilles. Und dessen Team sorgt sich darum, dass die Einrichtung in ein paar Jahren auch noch von dieser Seite von Wohnraum umgeben sein wird. Das erst kürzlich bezogene Viertel an der Hospitalstraße liegt in Ruf- und Sichtweite.
Aus diesem Grund hatte die BV 9 die Bauvoranfrage eines Investors von der Sitzung im September in den November geschoben. In dieser nun wurde nach heftiger Debatte – auch um die Rechtmäßigkeit eines Neubaus – die für die Umsetzung benötigte Befreiung erteilt. Allerdings gegen die Stimmen der Grünen sowie einer Enthaltung aus den Reihen der SPD.
Doch immerhin eine Vorgabe der BV wurde erfüllt: Es gab einen Termin zwischen Vertretern des Investors, des Architekten, der Bauverwaltung und Haus Spilles. In der BV-Sitzung sprach ein Mitarbeiter der Bauverwaltung davon, dass man von einem „vorsichtig guten“ Gesprächsverlauf reden könne. Das bestätigte Marrek Körber, Sozialpädagoge in der Einrichtung: „Wir haben rund zwei Stunden zusammengesessen und dabei das Gefühl gehabt, dass wir auf Augenhöhe reden.“ Im Haus Spilles sei allen klar, dass man mehr Wohnungen brauche, doch genauso wichtig sei, dass Kinder und Jugendliche einen „kreativen Platz zum Atmen“ hätten. Körber: „Es gehört zu einem Jugendzentrum dazu, dass die Nutzer zu hören sind.“ Vor einigen Jahren so Körber, habe das Haus Spilles drumherum ein Schwesternwohnheim, ein (zuletzt) leer stehendes Krankenhaus und den Schlosspark gehabt. Mit dem neuen Projekt sei das Haus bald von drei Seiten eng von Wohnbebauung umgeben.
Mitarbeiter des Jugendzentrums Haus Spilles äußerten Bedenken
Auch wenn es noch vier bis fünf Jahren dauern könnte, bis auf der anderen Seite der Schlossparkstraße der Abrissbagger anrollt, will das Team der Einrichtung schon mal seine Sicht der Dinge deutlich machen. Mit den neuen Nachbarn des Mehrgenerationenwohnprojektes laufe es ganz gut, so Körber. Positiv sieht Körber, dass bei der Planung auf den neuesten Lärmschutz, etwa durch Schallschutzfenster, geachtet werde.
Ernst Welski, der für die Grünen in der BV 9 sitzt, sieht aber noch einen ganz anderen Punkt kritisch. Die Verwaltung bestreite, dass die geltende Denkmalerhaltungssatzung auch die Schlossparkstraße umfasse, sagt er. Seines Erachtens „wurde die Zustimmung zu der Bauvoranfrage aufgrund fehlender Hinweise in der Verwaltungsvorlage sowie Falschauskunft dazu erschlichen, was den Beschluss anfechtbar macht“. Die Verwaltung sieht das anders. Zwar gab es im März 2017 einen Ratsbeschluss für eine Denkmalbereichssatzung rund um das Rathaus, allerdings stelle dieser beim Erlass nicht den letzten Verfahrensschritt dar, sondern es müsse noch eine Genehmigung der Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde geben. Hierbei sei eine grundsätzliche Aufgeschlossenheit und inhaltliche Übereinstimmung mit der Stadt da gewesen. Es habe jedoch Kritikpunkte am Satzungstext gegeben, sodass es im ersten Schritt zu keiner Genehmigung der Denkmalbereichssatzung kam. Wegen der Novelle des dazugehörigen Gesetzes ist das Verfahren offen.