Schule in Düsseldorf Humboldt erhält eine neue Sporthalle

Düsseldorf · In der Dreifachsporthalle des Gymnasiums ist auch eine Tribüne vorgesehen.

Schüler des Humboldt-Gymnasiums können sich über eine neue Dreifachsporthalle freuen.

Foto: dpa/Lukas Schulze

. (arc) Mit der Wiedereinführung von G9 an Gymnasien hat der Rat festgelegt, dass der entstehende Mehrbedarf an Sportkapazitäten des Humboldt-Gymnasiums durch den Bau einer Dreifachsporthalle am bestehenden Standort gedeckt werden soll. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde die Planung der Dreifachsporthalle auf dem Schulgrundstück weiterentwickelt. Auf dem Grundstück befindet sich aktuell eine Einfeldsporthalle mit Nebengebäuden, die abgerissen werden soll. In dem Bestandsschulgebäude sind außerdem die Dependancen des Max-Weber-Berufskollegs, des Walter-Eucken-Berufskollegs und der Clara-Schumann-Musikschule untergebracht. Das Grundstück hat eine Größe von circa 7800 Quadratmetern.

Der dreigeschossige Neubau soll die geschlossene Bebauung an der Pempelforter Straße ergänzen. Er schließt so die Lücke zwischen den vier- bis fünfgeschossigen Gebäuden. Die Dreifeldsporthalle ragt auf einer Breite von circa 48 Metern um 22 Meter in den Hof des Grundstücks hinein. Im Erdgeschoss sind die drei Hallenbereiche mit jeweils einem zugeordneten Geräteraum untergebracht. Umkleidemöglichkeiten sind im Untergeschoss geplant. Über das erste Obergeschoss ist eine Tribüne mit 198 Plätzen zu erreichen. Im zweiten Obergeschoss befinden sich ein Gymnastikraum und der Turnsaal mit Nebenräumen. Die geplante Sporthalle wird vorwiegend für den Schulsport genutzt.

Die Bebauung fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Bauweise in die nähere Umgebung ein. Die Dachflächen werden extensiv begrünt. Das Dach des straßenbegleitenden Gebäuderiegels wird mit PV-Modulen belegt. Es ist eine Fassadenbegrünung bis zu einer Höhe von circa drei Metern vorgesehen. Für die Realisierung des Bauvorhabens ist die Fällung von acht satzungsgeschützten Bäumen erforderlich. Begrünungsmaßnahmen und Ersatzpflanzungen werden im Zuge des Bauantrags weiter konkretisiert.