Mobilität in Düsseldorf 250 Knöllchen wegen falsch geparkter E-Scooter - Nutzer sollen künftig selber zahlen

Düsseldorf · Die Stadt Düsseldorf ahndete in 258 Fällen unsachgemäß abgestellte E-Scooter. Die Verleiher wollen nun die verhängten Bußgelder an die Nutzer weiterreichen.

 Hier sind die Scooter vorbildlich geparkt.

Hier sind die Scooter vorbildlich geparkt.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das Ordnungsamt hat auf Nachfrage unserer Redaktion eine Knöllchen-Bilanz für falsch geparkte E-Scooter vorgelegt. Von Ende Juni, als mit Tier der erste Verleiher in Düsseldorf an den Start ging, bis Ende Oktober ahndete die Stadt in 258 Fällen die unsachgemäß abgestellten Fahrzeuge.

Von Tier Mobility wurden 119 Verstöße festgestellt, bei Lime waren es 111, bei Voi 28 und bei Bird, erst seit wenigen Wochen in Düsseldorf, noch keine. Die Auswertung konzentrierte sich ausschließlich auf E-Roller, die den oben genannten Haltern zugeordnet werden konnten. Zur Einordnung sagt die Stadt allerdings auch, dass im gleichen Zeitraum insgesamt 157 657 Verstöße im ruhenden Verkehr festgestellt wurden.

Für den fließenden Verkehr sind laut Stadt keine zuverlässigen Angaben zu machen. Bei Kontrollen und Unfällen mit privaten oder gemieteten E-Rollern seien es aber mindestens 32 weitere Fälle gewesen.

Die Höhe des Bußgeldes hängt vom jeweiligen Vergehen ab. In der Regel sind es laut Stadt zehn bis 20 Euro für „Rücksichtslosigkeit (§ 1 StVO) beim Abstellen“.

Die Nutzer der Roller müssen sich darauf einstellen, die Knöllchen selbst bezahlen zu müssen. Lime gab jetzt bekannt, dass ab sofort alle Bußgeldbescheide weitergereicht würden. Bislang übernahm das Unternehmen die Kosten selbst.

Auch Tier antwortet auf Anfrage unserer Redaktion: „In für uns eindeutigen Fällen haben wir auch Benutzerdaten an die Ordnungsbehörden weitergegeben, wie dies bei Mietfahrzeugen in solchen Fällen üblich ist.“ Allerdings prüfe man die Einzelfälle ganz genau. Denn praktisch sei die Rechtslage noch unklar. Insbesondere der juristisch wichtige Gleichbehandlungsgrundsatz lasse mit Blick auf Verleiher von Rädern oder Scootern noch Fragen offen. ale