Hackerausschuss Landtags-Opposition beißt sich die Zähne am Justizminister aus

Düsseldorf · Bei der Frage, ob die Landesregierung sich lange schützend und wider besseres Wissen vor die später zurücktgetretene Umweltminsterin Christina Schulze Föcking (CDU) gestellt hat, tritt der Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags auf der Stelle.

Foto: dpa/Federico Gambarini

130 Minuten lang musste NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Montag vor dem sogenannten Hacker-Ausschuss dem Verdacht entgegentreten, er habe Einfluss auf ein staatsanwaltliches Verfahren genommen. Einfluss, um Ermittlungen am Laufen zu halten, obwohl doch, so die Opposition, längst klar gewesen sei, dass es gar keine Straftat gegeben habe.

Es geht um den vermeintlichen Hacker-Angriff am 15. März 2018 auf das private Media-Netzwerk der damaligen Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU). Der Verdacht: Die schwarz-gelbe Landesregierung habe über längere Zeit vertuscht, dass es sich gar nicht um einen Hackerangriff gehandelt hat, um die angeschlagene und später zurückgetretene Ministerin weiterhin in der Öffentlichkeit als Opfer dastehen zu lassen. Selbst die Opposition hatte sich nach dem Vorfall solidarisch hinter die Ministerin gestellt. Doch sowohl Schulze Föcking, als auch ihre Kabinettskollegen unterließen es wochenlang, klarzustellen, dass es sich gar nicht um eine Hackerangriff gehandelt hatte. Schulze-Föcking räumte dies erst am 7. Mai ein.

Bekannt geworden war der Vorfall Mitte März. Auf dem Fernseher der Familie Schulze Föcking war unvermittelt und wie von Geisterhand gesteuert ein Bericht über eine Landtagsdebatte zu sehen, in dem es um Vorgänge auf dem Hof der Familie ging - um die von Tierschützern angeprangerten Zustände in dem Schweinemastbetrieb. Die Ermittlungen übernahm umgehend die für Cybercrime zuständige Staatsanwaltschaft in Köln. Und kam schon bald zu dem Ergebnis, dass Ursache offenbar ein Bedienfehler durch die Mutter von Ministerin Schulze Föcking gewesen war.

Eben dies teilte Oberstaatsanwalt Markus Hartmann der Familie Schulze Föcking bereits am 29. März bei einem Ortstermin auf deren Hof im Münsterland mit. Just in diesen Ortstermin platzte damals ein Anruf von Justizminister Peter Biesenbach auf dem Mobiltelefon von Oberstaatsanwalt Hartmann. Am Abend verließ der Hartmann dann wieder den Hof, ohne die Familie davon überzeugt zu haben, dass sie selbst durch eine Fehlbedienung den Vorfall ausgelöst hatten. Und so wurde weiter ermittelt.

Der Verdacht der Opposition: Hatte der Fortgang der Ermittlungen etwas mit dem Anruf des Justizministers zu tun? Gab es gar Anweisungen des Ministers an die Staatsanwälte, die Ermittlungen fortzuführen, obwohl doch bereits klar war, dass es gar kein Hackerangriff war? Rechtlicher Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft ist eine hierarchische Behörde, an deren Spitze der Landesjustizminister steht.

Biesenbach wies solche Vorwürfe am Montag im Untersuchugnsausschuss strikt zurück. Dass der ermittelnde Staatsanwalt zur Zeit seines Anrufs auf dessen Mobiltelefon auf dem Hof Schulze Föcking gewesen sei, sei Zufall gewesen. Er habe den Ermittler kontaktiert, weil er gehört hatte, dass es sich möglicherweise um einen Bedienfehler des Medianetzwerks gehandelt habe. Da habe er spontan bei Oberstaatsanwalt Hartmann angerufen, um sich erklären zu lassen, wie das funktionieren könne. Dieser habe ihm das dann in dem kurzen Telefonat erklärt. Dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dann dennoch weitergingen, habe nichts mit einer Einflussnahme seinerseits, also seitens des Justizministers, zu tun. Auch dass ihm sein Anruf bei dem Ermittler als Einflussnahme ausgelegt werden könne, sei ihm fremd, sagte Biesenbach.

Im Kabinett mit den anderen Ministern habe es keine Gespräche über den Fall gegeben, betonte Biesenbach. Er habe lediglich mit Christina Schulze Föcking gesprochen, da sei es aber um deren Frage nach dem Ablauf eines Ermittlungsverfahrens im allgemeinen gegangen. Und um die emotionalen Belastungen, die diese bedrückten. Dass sein Ministerium nicht von sich aus per Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen sei, als die Version von dem Bedienfehler wahrscheinlicher wurde, erklärte Biesenbach damit, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft die Pressehoheit in dem von ihr geführten Verfahren habe. Und eben nicht das Ministerium.

Opposition aus SPD und Grüne im Ausschuss versuchten zwar immer wieder, zu erfragen, warum die Regierung im allgemeinen und Biesenbach im besonderen die Sache nicht klargestellt hatten - vor dem Hintergrund, dass Grünen-Fraktionschefin Monika Düker sogar noch am 26. April erneut öffentlich ihre Solidarität mit der Umweltministerin erklärt hatte und auch dann noch kein Regierungsmitgliedn Anlass sah, die Sache zurechtzurücken. Doch der Minister blieb bei seiner Linie, ließ sich nicht festnageln.