Bezirkspolitik in Düsseldorf Politik befasst sich mit Flughafenparkern am Staufenplatz
Düsseldorf · Die Politik möchte das langfristige, gewerbliche Abstellen von Fahrzeugen unterbinden. Ihre Idee dazu will die Verwaltung aber nicht umsetzen.
(arc) In den vergangenen Sommerferien war der Staufenplatz urplötzlich vollgestellt mit sogenannten Flughafenparkern. In der Bezirksvertretung 7 wurde daraufhin überlegt, wie man das langfristige, gewerbliche Abstellen von Fahrzeugen Reisender künftig unterbinden kann. So kam die Idee einer Bewirtschaftung durch ein Fahrzeugerkennungssystem auf. Hierbei sollten die ersten 24 Stunden für alle Nutzer weiterhin gebührenfrei sein, damit die P+R-Funktion, aber auch die Entlastung des Parkraums in Grafenberg und Umgebung gewährleistet bleibt. Die kostenfreie Nutzung im Rahmen des Anwohnerparkens sollte mitbetrachtet werden. Für die Sitzung der Bezirksvertretung 7 am Dienstag, 28. Mai, im Gerresheimer Rathaus (17 Uhr, Neusser Tor 12) hat das Amt für Verkehrsmanagement eine Informationsvorlage eingereicht, aus der hervorgeht, dass die Verwaltung wenig von dem Vorschlag hält. Zwar unterstütze die Stadt das Bestreben, den Parkplatz auf dem Staufenplatz für P+R-Kunden vorzuhalten und mögliche Missbräuche zu verhindern. Allerdings werde eine Bewirtschaftung durch ein Fahrzeugerkennungssystem als problematisch angesehen. Ein solches System beruhe auf einer automatischen Kennzeichenerfassung mittels Kameras, für die es im öffentlichen Raum enge datenschutzrechtliche Grenzen gibt. Auch seien die derzeitigen Einfahrtssituationen für eine solche Erfassung am Staufenplatz wenig geeignet und müssten wohl baulich angepasst werden – worunter wiederum die Flexibilität der Fläche leiden würde. Zudem wären hohe Kosten mit der Installation und dem dauerhaften Betrieb verbunden. Nicht zuletzt bedürfe es eines passenden Hintergrundsystems mit angegliedertem Kunden-Support, das derzeit bei der Verwaltung nicht vorhanden ist. Die Fläche sei als Park-und-Ride-Parkplatz ausgewiesen, also für Nutzer des ÖPNV. Die Mitnutzung durch die Anwohnerschaft sei demnach offiziell gar nicht vorgesehen. Außer der Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes seien rechtlich keine Bevorrechtigungen für Anwohner möglich.