Privatparkplatz akzeptiert nur Online-Zahlung 600 Euro für Parkknöllchen an der Luegallee
Düsseldorf · In Großstädten kann Parken teuer sein – besonders, wenn es sich um private Parkplätze handelt. In Oberkassel gibt es deswegen Ärger.
Private Parkplätze können leicht zu einer Kostenfalle werden. Das erfuhr nun unter anderem die Oberkasslerin Rosemarie Kmierin. Wie viele andere nutzte sie jahrelang das Gelände an der Luegallee 52 kostenlos als Abstellmöglichkeit. Doch das ist nun vorbei, denn der Eigentümer hat aufgerüstet. Für Parkende kann es nun teuer werden.
Seit Oktober vergangenen Jahres bewirtschaftet die britische Limited Parkcontrol24 das Gelände. Das entsprechende Schild an der Einfahrt hatte Rosemarie Kmierin nicht bemerkt und parkte dort weiter. Doch seit Februar hagelt es Zahlungsaufforderungen wegen Vertragsstrafe. Mittlerweile sind es drei Forderungen über 128 Euro und eine über 88,34 Euro. „Wenn die weiter so eintrudeln, könnten es unterm Strich 1000 Euro sein“, befürchtet Kmierin.
Es gehe ihr nicht darum, die Parkzeche zu prellen: „Ich bezahle die Strafe ja, aber ich sehe dieses Ausmaß nicht ein“, sagt sie. Die hohe Summe erklärt sich laut der Schreiben von Parkcontrol24 unter anderem aus den jeweils unbezahlten Parkgebühren, einer Vertragsstrafe wegen Parkzeitüberschreitung und einer wegen Verzugs – zusammen 115 Euro. Zuzüglich Gebühren für Halterermittlung, Service- sowie einer Innovationsgebühr. Die Bezeichnung Vertragsstrafe ist gemäß der zivilrechtlichen Nomenklatur dem Umstand geschuldet, dass durch das Abstellen eines Fahrzeugs auf privaten Parkplätzen ein bindender Vertrag zustande kommt. Sofern die Bedingungen durch Aushänge deutlich sichtbar sind, wird das Parken als konkludentes Einverständnis des Parkenden verstanden.
Problematisch ist aber, dass die 77-Jährige gar nicht in der Lage gewesen wäre, die Parkgebühren ordnungsgemäß zu zahlen. Denn die Firma ermöglicht lediglich einen reinen Online-Zahlungsmodus per QR-Code, der zu einem digitalen Kassenautomaten führt. Rosemarie Kmierin besitzt jedoch gar kein QR-fähiges Smartphone. „Ich empfinde das, ehrlich gesagt, als diskriminierend und unfair. In solchen Sachen hätte ich schon ein wenig mehr Seniorenschutz erwartet“, sagt sie.
Auf Privatflächen ist das Bezahlen nur via QR-Code rechtens
Doch das Recht ist in dieser Frage eindeutig. „Ein Eigentümer, der sein Grundstück kostenpflichtig als Parkfläche anbietet, kann die Nutzungsbedingungen selbst festlegen. So kann zum Beispiel auch als Bezahlfunktion das Nutzen von QR-Codes vorgesehen werden“, sagt Carolin Semmler vom Verbraucherschutz. Wichtig sei, dass die Hinweise darauf klar und deutlich erkennbar sind.
An der Einfahrt zum Parkplatz ist in der Tat ein großes Schild von Parkcontrol24 angebracht. Da sie seit Jahren den Parkplatz nutze, habe Kmierin das Schild im Alltag jedoch nicht bemerkt. Die Forderungen seien sehr spät und nicht chronologisch bei ihr eingegangen.
Ähnliches berichten Mitarbeiter der anliegenden Postfiliale, von denen viele ebenfalls von Parkscout24 angeschrieben wurden. „Manche Kollegen mussten schon bis zu 600 Euro Strafe überweisen, eigentlich hatte jeder, der auf ein Auto angewiesen ist, bereits eine dreistellige Rechnung“, sagt der leitende Angestellte Patrick Bartsch. „Die Forderungen werden nicht zeitnah verschickt. Die werden, so unser Eindruck, gesammelt. So entstehen dann die hohen Summen. Die verdienen ohnehin tausende Euro am Tag“, sagt Bartsch.
Hinzu kommt, dass ein weiterer Dienstleister auf dem Parkplatz ausgeschildert ist: die Firma Fair Parken. Diese gibt auf Nachfrage an, nur die Parkplätze einer anliegenden Fitnesskette zu betreuen, die mit Parkscheibe laut Schild für 90 Minuten nutzbar sind. Rosemarie Kmierin parkte stets auf einem dieser Plätze, bekam aber Post von Parkcontrol24. Es bleibt bei näherer Inaugenscheinnahme fraglich, ob auch Nicht-Kunden der Fitnesskette auf diesen Plätzen parken können.
„Sollte die Situation durch unklare Beschilderung uneindeutig sein, ist ein wirksamer Vertrag womöglich nicht zustande gekommen und ein Widerspruch ist möglich“, sagt Juristin Semmler. Letztlich sei es eine Wertungsfrage, diese müsse im Einzelfall beurteilt werden. „Im Zweifel entscheidet darüber ein Gericht.“ Post-Mitarbeiter Bartsch bemerkt: „Es haben schon Anwälte das Areal besichtigt. Die meinten, die Situation ist rechtlich nicht in Ordnung.“
„Auf der Örtlichkeit gibt es seither extreme Probleme mit unberechtigten Nutzungen der Parkplätze“, sagt ein Pressebeauftragter von Parkscout24. Die nicht bezahlte Nutzung sei eine Art Routine zum Nachteil der ordnungsgemäß Parkenden geworden. Den Postmitarbeitern sei durchaus bewusst, „dass unsere Parkplätze unberechtigt genutzt“ werden. „Argumentation aber war, dass die Parkplätze der Post ebenfalls unberechtigt genutzt werden und deshalb ausgewichen wird“, so der Sprecher. Die Plätze des Sportstudios seien überdies nur dessen Kunden vorbehalten.