Prozess in Düsseldorf Trauernder und Airline streiten um Urnen-Transport nach Italien
Düsseldorf · Ein Fluggast fordert mehr als 1300 Euro, weil die Asche einer Verwandten nicht mitfliegen durfte.
Eine Beisetzung mit Hindernissen beschäftigt aktuell das Düsseldorfer Amtsgericht. Im Streit eines Flugpassagiers und einer Airline geht es um eine Urne als Handgepäck, um eine angeblich mündliche Zusage und darum, mit welchem Aufwand die Urne doch noch in Italien beigesetzt werden konnte.
Dafür jedoch verlangt der Fluggast mehr als 1300 Euro von der Fluggesellschaft, weil die Asche einer Verwandten 2021 nicht mitfliegen durfte. Die Airline wehrt sich dagegen unter Hinweis auf ihre Beförderungsbedingungen.
Eigentlich sollte die Urne mit der Asche der alten Dame als sogenanntes Freigepäck problemlos von der Landeshauptstadt Düsseldorf in die italienische Heimat der Verstorbenen gebracht werden können. Das war der Plan der Hinterbliebenen, die sich nach Angaben der Klage darüber extra vor Buchung des Fluges beim Kundenservice der Fluggesellschaft informiert hatten. Dort habe man ihnen mündlich bestätigt, dass die Urne mit an Bord einer Linienmaschine genommen werden dürfe.
Doch am Flughafen angekommen, sei der Gruppe der Trauernden „plötzlich“ eröffnet worden, dass Urnen grundsätzlich nicht mit an Bord dürften – auch nicht mit amtlicher Sterbeurkunde und Krematoriumsbescheinigung. Das besagt ein Passus in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) des Unternehmens, wonach ausdrücklich Urnen, menschliche Überreste und Organe von einer Beförderung ausgeschlossen sind. Eine Begründung dafür wird nicht genannt.
Um den Beisetzungstermin in Italien doch noch einzuhalten, habe also nur ein Teil der Trauergäste den Flug angetreten, der Kläger und ein anderer Verwandter der Toten hätten die Urne dann per Auto nach Italien bringen müssen. Dafür verlangt der Kläger jetzt Entschädigungen für die Fahrtstrecke, den Zeitaufwand und die Maut-Gebühren, insgesamt eine Summe von 1346,80 Euro.
Die Fluggesellschaft bestreitet aber, dass den Hinterbliebenen je eine mündliche Zusage für den Mitflug einer Urne erteilt worden sei. Bestritten wird auch die Höhe der Zusatzaufwendungen, die der Kläger vor dem Amtsgericht Düsseldorf geltend macht.
Wann der Amtsrichter über den Fall und die Forderung verhandeln wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.