Gericht Vor dem Amtsgericht ging’s um die Wurst
Düsseldorf · Wie würden Sie entscheiden? Metzgermeister hatte seine Geflügel-Mortadella nicht nach EU-Richtlinie ausgezeichnet.
Metzgermeister Bernd T. ist 79 Jahre alt und versteht die Welt nicht mehr. Schon seit 60 Jahren übt er seinen Beruf aus und nun brachte ihn seine Geflügel-Mortadella vor Gericht. Denn weil er die Wurst auch in Plastik verpackt verkauft, hat er gegen die EU-Richtlinie zur „Nährwert-Deklaration“ verstoßen. Danach muss auf der Verpackung nicht nur stehen, was in der Wurst steckt. Auch die Werte für Fett oder Kalorien müssen angegeben werden. Weil das auf der Mortadella fehlte, soll der Fleischer 100 Euro Bußgeld plus Gebühren zahlen, insgesamt kommt eine Summe von fast 210 Euro zusammen. Dagegen hatte Bernd T. Einspruch eingelegt Müssen sich auch Kleinbetriebe an eine Regel halten, die ursprünglich für große Fleischfabriken gemacht wurde? Und ist es richtig, dass lose und verpackte Wurst so unterschiedlich behandelt werden? Wie würden Sie den Fall entscheiden?
Im April vergangenen Jahres war die Metzgerei des 79-Jährigen überprüft worden. Dabei fiel den Lebensmittel-Kontrolleuren die Geflügel-Mortadella auf. Die verkaufte der Fleischer nicht nur direkt aus der Theke, sondern auch in einer abgepackten Plastikfolie. 234 Gramm für 1,08 Euro. Und damit kam er der EU-Richtlinie in die Quere, die seit 2016 gilt.
Bernd T. sah überhaupt nicht ein, das Bußgeld zu bezahlen:„Die Regel ist damals für Industriebetriebe gemacht worden. Nicht für eine kleine Metzgerei, wie ich die habe.“ Die Nährwerte für jede Wurst zu ermitteln, sei für einen Familienbetrieb überhaupt nicht möglich.“ Der 79-Jährige hat auch keinerlei Verständnis für die EU-Vorschriften. Es sei schließlich die gleiche Wurst, die er da in seinem Geschäft verkauft. Und er mag sich mit der juristischen „Prozedur“ nicht wirklich auseinander setzen. „Ich kann Ihnen etwas über Fleisch und Wurst erzählen“, erklärte er der Amtsrichterin. Ob das reicht, um das Bußgeld zu vermeiden?
Auflösung: Der Amtsrichterin blieb bei ihrer Entscheidung praktisch keinen Spielraum. Sie hatte nicht zu prüfen, ob eine Richtlinie der EU sinnvoll oder nicht ist. Entschieden wurde rein nach der Faktenlage. Und die war eindeutig. Der Metzgermeister räumte ein, dass es auf der Wurst keine Nährwert-Deklaration gab. Darum entschied die Richterin, dass er das Bußgeld bezahlen muss. Bernd T. kündigte noch im Saal an, dass er Widerspruch gegen das Urteil einlegen wird.