Katholische Kirche Sexuelle Belästigung? - Düsseldorfs Stadtdechant Hennes beurlaubt
Düsseldorf · Ein hoher Geistlicher soll einen Praktikanten sexuell belästigt haben. Der 56-Jährige weist den Vorwurf zurück. Das Erzbistum hat die Staatsanwaltschaft informiert.
Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat den Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes mit sofortiger Wirkung von allen Ämtern beurlaubt. Grund ist der Vorwurf sexueller Belästigung, der dem Erzbistum nach eigenen Angaben seit Donnerstag bekannt ist. Die Belästigung soll 2012 gegenüber einem erwachsenen Praktikanten erfolgt sein. In dem Jahr war Hennes, damals Dechant des Dekanates Hilden, zum Kreisdechanten von Mettmann ernannt worden. Er selbst weist die Vorwürfe zurück.
„Ich bin unschuldig“, sagt Hennes am Telefon. Er bleibe weiter im Amt, wohne weiter im Pfarrhaus und sei nicht abgetaucht, „weil es keinen Grund gibt“. Ob das so stimmt oder nicht, soll nun ein innerkirchliches Verfahren ergeben. Bis zu einer Klärung werden allerdings Monate vergehen. So lange bleibt die Beurlaubung wirksam. „Bis zum Abschluss der eingeleiteten Verfahren sollte keine Vorverurteilung stattfinden; es gilt die Unschuldsvermutung“, schreibt das Erzbistum in einer Mitteilung.
Staatsanwaltschaft klärt noch, ob ein Anfangsverdacht besteht
Parallel hat das Erzbistum auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf informiert. Die Anzeige sei am Dienstag eingegangen, bestätigte Sprecherin Britta Zur. Mehr könne sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Zunächst müsse geklärt werden, ob ein Anfangsverdacht bestehe, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Gegen Hennes wird nicht der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. Dieser Begriff bezieht sich rechtlich im Kern auf sexuelle Handlungen an Minderjährigen oder aber an Erwachsenen, die widerstandsunfähig sind (beispielsweise Kranke oder Behinderte). Sexuelle Belästigung dagegen ist überhaupt erst seit November 2016 rechtlich gefasst (also nach dem mutmaßlichen Tatzeitpunkt). Dabei geht es um sexuell bestimmte körperliche Berührungen, die noch nicht den Straftatbestand der sexuellen Nötigung erfüllen. Anlass für die neue Vorschrift war die Kölner Silvesternacht. Was dem Stadtdechanten konkret vorgeworfen wird, dazu äußern sich weder das Erzbistum noch Hennes selbst.
Über viele Jahre in der Jugendseelsorge engagiert
Der 56-Jährige gilt als zwar durchaus amtsbewusst, aber auch als kreativer Kopf und offen für Innovationen. So gehörte er bis zu seiner Beurlaubung auch zu einem 20-köpfigen Gremium des Erzbistums, das sich mit der Innovation der Pastoral (kirchliche Seelsorge und Strukturen) befasst. Der leitende Pfarrer der Düsseldorfer St.-Lambertus-Gemeinde und oberste Repräsentant der Katholiken in der Landeshauptstadt war in seinem bewegten Berufsleben viele Jahre auch in der Jugendseelsorge tätig.
So war er ab 1994 für zwei Jahre Stadtjugendseelsorger in Wuppertal. In diese Zeit fällt, wie das Bistum bestätigt, ein erster Vorwurf sexueller Belästigung (s. Kasten). Danach wechselte Hennes als Diözesanjugendseelsorger zum Erzbistum und war zugleich zehn Jahre Rektor der Jugendbildungsstätte Haus Altenberg. Besonders engagiert war Hennes auch beim Kölner Weltjugendtag 2005. Auf seine Initiative ging die Bildung von Kernteams zurück, durch die Jugendliche selbst die Möglichkeit hatten, sich verstärkt an der Vorbereitung und Gestaltung des Weltjugendtages zu beteiligen. Ein Jahr später erhielt Hennes den päpstlichen Ehrentitel Monsignore.
Mit dem Vorgehen in dem prominenten Fall will das Erzbistum offenbar auch demonstrieren, dass es aus den Fehlern des Missbrauchsskandals gelernt hat. „Wir dulden keinerlei Form von sexualisierten Übergriffen und gehen entsprechenden Hinweisen und Verdachtsfällen konsequent nach“, lässt sich Kardinal Woelki zitieren.